
Deutsche Staatsbürgerschaft für EU-Bürger 2026: So bekommst du den deutschen Pass Schritt für Schritt
Wenn du Bürger eines EU-Landes bist und in Deutschland lebst, kannst du im Regelfall nach mindestens 5 Jahren rechtmäßigem gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen. Zusätzlich sind in der Regel Deutschkenntnisse mindestens auf B1-Niveau, Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland – häufig nachgewiesen durch den Einbürgerungstest – und die Erfüllung der weiteren Voraussetzungen für die Einbürgerung erforderlich. Wenn du bereits seit 4 Jahren in Deutschland lebst, ist jetzt ein guter Zeitpunkt, deinen B1-Nachweis vorzubereiten, den Einbürgerungstest abzulegen, deine zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde zu ermitteln und mit der Zusammenstellung der Unterlagen zu beginnen.
Zum Beispiel:
Ich bin EU-Bürger und lebe seit 4 Jahren in Deutschland. Ich arbeite hier, bin angemeldet und möchte auch in Zukunft in Deutschland leben. Wann kann ich die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen? Was muss ich dafür tun? Und wann kann ich tatsächlich einen deutschen Pass bekommen?
In diesem Ratgeber gehen wir den gesamten Weg Schritt für Schritt durch – von der Vorbereitung über den Einbürgerungsantrag und die Einbürgerungsurkunde bis zum deutschen Personalausweis und Reisepass.
Deutsche Staatsbürgerschaft für EU-Bürger 2026 – das Wichtigste auf einen Blick
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Nach wie vielen Jahren kann ich die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen? | Im Regelfall nach mindestens 5 Jahren |
| Reichen 4 Jahre in Deutschland? | Im Regelfall noch nicht |
| Ab welchem Datum werden die 5 Jahre gerechnet? | Ab Beginn des rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalts – nicht automatisch nur ab der Anmeldung |
| Brauche ich Deutschkenntnisse auf B1-Niveau? | Im Regelfall ja |
| Brauche ich den Einbürgerungstest? | In der Regel ja, sofern die erforderlichen Kenntnisse nicht auf andere anerkannte Weise nachgewiesen werden |
| Wie viele Fragen hat der Einbürgerungstest? | 33 |
| Wie viele richtige Antworten brauche ich? | Mindestens 17 |
| Was passiert, wenn ich den Einbürgerungstest nicht bestehe? | Du kannst den Test wiederholen |
| Wo stelle ich den Einbürgerungsantrag? | Bei der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde |
| Wie viel kostet die Einbürgerung? | In der Regel 255 € pro Person |
| Bekomme ich nach der Einbürgerung sofort einen deutschen Pass? | Nein. Zuerst erhältst du die deutsche Staatsangehörigkeit und die Einbürgerungsurkunde. Danach kannst du Personalausweis und Reisepass beantragen. |
§ 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) sieht für die reguläre Anspruchseinbürgerung grundsätzlich einen mindestens fünfjährigen rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland sowie die Erfüllung der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vor.
Ich lebe seit 4 Jahren in Deutschland – kann ich die deutsche Staatsangehörigkeit schon beantragen?
Im Regelfall ist nach vier Jahren die erforderliche Aufenthaltsdauer von fünf Jahren noch nicht erreicht.
Das bedeutet jedoch nicht, dass du ein weiteres Jahr einfach nur warten solltest.
Gerade das vierte Jahr in Deutschland ist ein guter Zeitpunkt, um:
- die Voraussetzungen für deine Einbürgerung zu prüfen;
- den genauen Beginn deiner fünfjährigen Aufenthaltszeit festzustellen;
- deinen B1-Nachweis zu überprüfen;
- dich auf den Einbürgerungstest vorzubereiten und ihn abzulegen;
- deine zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde zu finden;
- deren aktuelle Anforderungen an die Unterlagen zu prüfen;
- mit der Zusammenstellung der benötigten Dokumente zu beginnen.
Das Ziel ist einfach:
Sobald die erforderlichen 5 Jahre erreicht sind und du auch die übrigen Voraussetzungen erfüllst, sollte der größte Teil der Vorbereitung bereits erledigt sein.
Ab welchem Datum werden die 5 Jahre für die Einbürgerung gerechnet?
Das ist eine der wichtigsten praktischen Fragen bei der Einbürgerung.
Beginnen die fünf Jahre mit:
der Anmeldung? Dem Mietvertrag? Dem Arbeitsvertrag? Dem ersten Arbeitstag? Oder sogar mit dem Flug- oder Busticket nach Deutschland?
Die Antwort ist nicht ganz so einfach.
§ 10 StAG verwendet die Formulierung:
„seit fünf Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland“
Entscheidend ist also der rechtmäßige gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland.
Werden die 5 Jahre ab der Anmeldung gerechnet?
Die Anmeldung ist ein sehr wichtiger und eindeutiger Nachweis für einen Wohnsitz in Deutschland. Das Gesetz bestimmt jedoch nicht, dass die fünfjährige Frist in jedem Fall automatisch exakt mit dem Datum der Anmeldung beginnt.
Entscheidend ist, ab welchem Zeitpunkt sich der tatsächliche und rechtmäßige gewöhnliche Aufenthalt einer Person in Deutschland befand.
Daher kann beispielsweise folgende Situation entstehen:
Tatsächlicher Umzug nach Deutschland: 01.05.2022
Anmeldung: 01.09.2022
Zwischen diesen beiden Daten liegen vier Monate.
Wenn die Person bereits ab Mai tatsächlich und rechtmäßig in Deutschland lebte und hier ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte, kann auch dieser frühere Zeitraum relevant sein. Im Zweifel muss er jedoch entsprechend nachgewiesen werden.
Reicht ein Mietvertrag als Nachweis?
Ein Mietvertrag kann ein wertvoller Nachweis sein. Er bestimmt jedoch ebenfalls nicht automatisch den Beginn des gewöhnlichen Aufenthalts.
Ein Mietvertrag kann beispielsweise bereits vor dem tatsächlichen Umzug abgeschlossen worden sein.
Entscheidend ist deshalb das Gesamtbild der vorhandenen Nachweise.
Ist das Datum des Arbeitsvertrags der Beginn der 5 Jahre?
Nicht automatisch.
Ein Arbeitsvertrag für eine Tätigkeit in Deutschland kann ein wichtiger Nachweis sein. Allerdings gilt:
In Deutschland zu arbeiten und seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland zu haben, ist rechtlich nicht dasselbe.
Für die Einbürgerung ist der rechtmäßige gewöhnliche Aufenthalt entscheidend.
Beweist ein Flug- oder Busticket den Beginn des Aufenthalts?
Ein Ticket kann belegen, wann du nach Deutschland eingereist bist.
Allein beweist es jedoch nicht, dass Deutschland ab diesem Tag auch dein gewöhnlicher Aufenthaltsort war.
Eine Person kann schließlich auch für einen Urlaub, eine Geschäftsreise oder eine kurzfristige Beschäftigung nach Deutschland einreisen.
Ein Ticket ist daher eher ein ergänzender Nachweis.
Arbeiten in Deutschland über eine lettische, polnische oder andere EU-Agentur – zählt diese Zeit für die Einbürgerung?
Diese Situation kommt bei EU-Arbeitnehmern häufig vor.
Zum Beispiel:
Ein EU-Bürger kommt über eine ausländische Personal- oder Arbeitsagentur nach Deutschland.
Der Arbeitgeber ist kein deutsches Unternehmen.
Der Arbeitsvertrag wurde in Lettland, Polen, Litauen oder einem anderen EU-Land abgeschlossen.
Die Lohnabrechnungen stammen nicht aus Deutschland.
Die Agentur stellt und bezahlt eine Wohnung in Deutschland.
Die Person arbeitet täglich in einem deutschen Unternehmen.
Die Anmeldung erfolgt jedoch erst einige Monate später.
Geht die Zeit vor der Anmeldung damit automatisch für die erforderlichen fünf Jahre verloren?
Nicht unbedingt.
Entscheidend ist, ob sich während dieses Zeitraums der rechtmäßige und tatsächliche gewöhnliche Aufenthalt bereits in Deutschland befand.
Dass der Arbeitgeber ein ausländisches Unternehmen ist oder die Lohnabrechnungen in einem anderen EU-Land ausgestellt wurden, beantwortet diese Frage allein noch nicht.
Wie kann ich meinen Aufenthalt in Deutschland vor der Anmeldung nachweisen?
Wenn ein früherer Zeitraum nachgewiesen werden soll, kann eine Kombination verschiedener Dokumente hilfreich sein:
- Arbeitsvertrag mit Hinweis auf eine Tätigkeit in Deutschland;
- Bestätigung der Agentur oder des Arbeitgebers über die bereitgestellte Unterkunft in Deutschland;
- Entsendungsunterlagen;
- A1-Bescheinigung, sofern eine solche ausgestellt wurde;
- Lohnabrechnungen, auch wenn sie aus einem anderen EU-Land stammen;
- Arbeits- oder Einsatzpläne sowie Unterlagen zum Einsatzort;
- Bestätigung des deutschen Unternehmens über die tatsächliche Tätigkeit;
- Bank- und Kartenzahlungen in Deutschland;
- Unterlagen zur Krankenversicherung;
- Nachweise über Arztbesuche;
- Schriftverkehr über die in Deutschland bereitgestellte Unterkunft;
- weitere Unterlagen, die zusammengenommen den tatsächlichen Lebensmittelpunkt bzw. gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland belegen können.
Die zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde kann je nach Einzelfall weitere Nachweise verlangen.
Beispiel: Ich habe schon vor meiner Anmeldung in Deutschland gearbeitet
Nehmen wir folgendes Beispiel:
01.05.2022 – Einreise nach Deutschland.
01.05.2022 – Arbeitsbeginn in einem deutschen Werk über eine lettische Agentur.
01.05.2022 – Einzug in eine von der Agentur bezahlte Wohnung in Deutschland.
01.09.2022 – erste Anmeldung in Deutschland.
Wenn nachgewiesen werden kann, dass sich bereits seit dem 1. Mai der rechtmäßige und tatsächliche gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland befand, sollte nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass ausschließlich der 1. September rechtlich relevant sein kann.
Die endgültige Bewertung des konkreten Zeitraums erfolgt jedoch durch die zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde.
Lohnt es sich, einige Monate vor der Anmeldung nachzuweisen?
Nicht immer.
Hier sollte zwischen dem rechtlich möglichen und dem praktisch sinnvollsten Vorgehen unterschieden werden.
Wenn zwischen dem tatsächlichen Umzug und dem eindeutig nachweisbaren Zeitraum ab der Anmeldung nur wenige Monate liegen und kein zwingender Grund besteht, die Einbürgerung so früh wie möglich zu beantragen, kann es in der Praxis einfacher sein, fünf vollständig und eindeutig nachweisbare Jahre abzuwarten.
Zum Beispiel:
Tatsächlicher Umzug: 01.05.2022
Anmeldung: 01.09.2022
5 Jahre ab tatsächlichem Umzug: 01.05.2027
5 Jahre ab Anmeldung: 01.09.2027
Theoretisch kann versucht werden, den Zeitraum von Mai bis September nachzuweisen.
Das kann jedoch zusätzliche Unterlagen und Erklärungen erforderlich machen, etwa zum:
- ausländischen Arbeitgeber;
- Wohnort;
- Entsendungsverhältnis;
- tatsächlichen Aufenthalt;
- rechtlichen Aufenthaltsstatus.
Dadurch können während der Bearbeitung des Einbürgerungsantrags zusätzliche Rückfragen entstehen.
Praktischer Tipp
Wenn das frühere Datum für dich entscheidend ist, solltest du die entsprechenden Nachweise vorbereiten und die Staatsangehörigkeitsbehörde bitten, auch den Zeitraum vor der Anmeldung zu berücksichtigen.
Wenn es lediglich um einige Monate geht und keine besondere Eile besteht, kann es in der Praxis einfacher sein, fünf vollständig und eindeutig nachweisbare Jahre abzuwarten und anschließend einen möglichst vollständigen und leicht überprüfbaren Einbürgerungsantrag einzureichen.
Die Bearbeitung einer Einbürgerung kann 18 Monate oder länger dauern. Während des Verfahrens kann die Behörde außerdem zusätzliche Unterlagen und Nachweise anfordern.
Deshalb bringt es nicht immer einen praktischen Vorteil, beim frühestmöglichen Antragsdatum einige Monate zu gewinnen, wenn gerade der Nachweis dieser Monate das Verfahren anschließend komplizierter macht.
Wichtig: Das bedeutet nicht, dass die Anmeldung rechtlich immer den Beginn der Fünfjahresfrist bestimmt. Es handelt sich vielmehr um eine praktische Überlegung für Fälle, in denen der Nachweis einiger früherer Monate keinen entscheidenden Vorteil bringt.
Wann kann die Aufenthaltszeit in Deutschland unterbrochen werden?
Auch längere Aufenthalte außerhalb Deutschlands können sich auf die Berechnung der erforderlichen Aufenthaltsdauer auswirken.
§ 12b StAG regelt, wie Auslandsaufenthalte den gewöhnlichen Aufenthalt beeinflussen. Für EU-Bürger bestehen zudem Bezüge zu den Regelungen des Freizügigkeitsgesetzes/EU.
Wenn du während der fünf Jahre längere Zeit außerhalb Deutschlands gelebt hast, solltest du die erforderliche Aufenthaltszeit daher nicht automatisch nur anhand des Kalenders berechnen. Im Zweifel solltest du deine konkrete Situation mit der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde klären.
Welche Voraussetzungen gelten für die deutsche Staatsangehörigkeit 2026?
Für eine reguläre Anspruchseinbürgerung reichen fünf Jahre Aufenthalt allein nicht aus.
In der Regel musst du:
- seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben;
- deine Identität und bisherige Staatsangehörigkeit nachweisen;
- über ein für die Einbürgerung ausreichendes Aufenthaltsrecht verfügen;
- die gesetzlichen Voraussetzungen zur Sicherung des Lebensunterhalts erfüllen;
- Deutschkenntnisse mindestens auf B1-Niveau nachweisen;
- Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland nachweisen;
- dich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und zu den gesetzlich vorgesehenen Erklärungen bekennen;
- die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen und es dürfen keine Ausschlussgründe vorliegen.
Brauchen EU-Bürger einen Aufenthaltstitel für die Einbürgerung?
Die Situation von EU-Bürgern unterscheidet sich von der vieler Drittstaatsangehöriger.
Für EU-Bürger gelten in Deutschland die unionsrechtlichen Freizügigkeitsrechte. Im Einbürgerungsverfahren wird geprüft, ob ein für die Einbürgerung ausreichendes Aufenthaltsrecht besteht.
Ein lettischer oder anderer EU-Bürger benötigt deshalb in der Regel keinen Aufenthaltstitel in derselben Form wie ein Drittstaatsangehöriger. Der rechtliche Status des Aufenthalts bleibt für die Einbürgerung dennoch relevant.
Brauche ich B1 für die deutsche Staatsangehörigkeit?
Im Regelfall – ja.
§ 10 StAG verlangt ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache. Als reguläres Niveau sieht das Gesetz Deutschkenntnisse auf B1-Niveau vor.
B1 muss jedoch nicht zwingend ausschließlich durch ein bestimmtes Sprachzertifikat nachgewiesen werden.
Je nach persönlicher Situation können auch entsprechende deutsche Schul- oder Bildungsabschlüsse oder andere anerkannte Nachweise berücksichtigt werden.
Bevor du dich also zu einer neuen B1-Prüfung anmeldest, solltest du prüfen, ob du möglicherweise bereits über einen anerkannten Nachweis verfügst.
Einbürgerungstest – was muss ich wissen?
Für die Einbürgerung müssen auch Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland nachgewiesen werden.
Der übliche Weg dafür ist der Einbürgerungstest.
Der Test besteht aus:
- 33 Fragen;
- vier Antwortmöglichkeiten pro Frage;
- genau einer richtigen Antwort;
- 60 Minuten Bearbeitungszeit.
Für die Einbürgerung benötigst du mindestens:
17 richtige Antworten von 33.
Die Teilnahme am Einbürgerungstest kostet 25 €.
Kann ich den Einbürgerungstest schon vor Ablauf der 5 Jahre machen?
Ja. Die fünfjährige Aufenthaltsdauer bedeutet nicht, dass du bis zum fünften Jahrestag warten musst, bevor du mit der Vorbereitung auf deine Einbürgerung beginnst.
In der Praxis ist es sinnvoll, den Einbürgerungstest bereits während der Vorbereitungsphase abzulegen.
Wenn du seit vier Jahren in Deutschland lebst, kannst du die kommenden Monate nutzen für:
Lernen → Simulationen → offiziellen Einbürgerungstest → Vorbereitung der übrigen Unterlagen.
Was passiert, wenn ich den Einbürgerungstest nicht bestehe?
Diese Frage beschäftigt viele Antragsteller.
Ein nicht bestandener Einbürgerungstest bedeutet nicht, dass du dauerhaft die Möglichkeit verlierst, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten.
Wenn du die erforderlichen 17 richtigen Antworten nicht erreichst, hast du den notwendigen Kenntnisnachweis mit diesem Versuch noch nicht erbracht.
Dann kannst du:
Fehler analysieren → weiterlernen → erneut zum Test anmelden → Einbürgerungstest wiederholen.
Zum Beispiel:
1. Versuch: 15/33 → nicht bestanden
↓
schwierige Themen wiederholen
↓
vollständige Simulationen lösen
↓
2. Versuch: 25/33 → bestanden
Ein nicht bestandener erster Versuch ist für sich allein kein dauerhaftes Hindernis für eine spätere Einbürgerung.
Was sollte ich im vierten Jahr in Deutschland tun?
Wenn du ungefähr seit vier Jahren in Deutschland lebst, kannst du dir einen konkreten Vorbereitungsplan erstellen.
-
1. Aufenthaltszeit prüfen
Prüfe, ab welchem Datum du deinen rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland eindeutig nachweisen kannst.
Wenn es einen Zeitraum vor deiner Anmeldung gibt, überlege, ob dessen Nachweis für dich überhaupt einen praktischen Vorteil bringt.
-
2. Zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde finden
Den Einbürgerungsantrag stellst du bei deiner örtlich zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde, nicht beim BAMF.
Welche Behörde für dich zuständig ist, kannst du bei deiner Stadt- oder Kreisverwaltung erfahren. Manche Behörden ermöglichen inzwischen auch eine digitale Antragstellung.
-
3. B1-Nachweis prüfen
Prüfe, ob du bereits über einen anerkannten B1-Nachweis oder einen anderen gültigen Nachweis deiner Deutschkenntnisse verfügst.
Falls nicht, solltest du diesen rechtzeitig organisieren.
-
4. Einbürgerungstest ablegen
Verschiebe den Test nicht unnötig bis zum Ende des Einbürgerungsverfahrens.
Bereite dich rechtzeitig vor und versuche, ihn bereits vor der Antragstellung erfolgreich abzulegen.
-
5. Unterlagen zusammenstellen
Prüfe die konkreten Anforderungen deiner zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde und beginne frühzeitig mit der Zusammenstellung der erforderlichen Dokumente.
Welche Unterlagen brauche ich für die Einbürgerung?
Welche Unterlagen genau erforderlich sind, hängt von deiner persönlichen Situation und der zuständigen Behörde ab.
In der Regel werden Nachweise benötigt über:
- Identität;
- aktuelle Staatsangehörigkeit;
- Familienstand;
- Aufenthalt in Deutschland;
- Aufenthaltsrecht;
- Beschäftigung und Einkommen;
- Sicherung des Lebensunterhalts;
- Deutschkenntnisse;
- Kenntnisse über Deutschland.
Je nach Situation können außerdem Unterlagen zur Beschäftigung, Rentenversicherung, Ausbildung, Ehe, zu Kindern oder weitere Dokumente erforderlich sein. Für im Ausland ausgestellte Dokumente kann eine entsprechende Übersetzung verlangt werden.
Prüfe vor der Antragstellung immer die aktuelle Dokumentenliste deiner zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde.
Wie viel kostet die Einbürgerung?
Die Einbürgerung kostet in der Regel:
255 € pro Person.
Für ein minderjähriges Kind ohne eigenes Einkommen, das zusammen mit seinen Eltern eingebürgert wird, beträgt die Gebühr in der Regel:
51 €.
Zusätzlich können Kosten für den Einbürgerungstest, Sprachnachweise, Identitätsdokumente, Übersetzungen oder andere erforderliche Nachweise entstehen.
Was passiert nach dem Einbürgerungsantrag?
Vereinfacht sieht der Ablauf so aus:
Einbürgerungsantrag
↓
Prüfung des Antrags und der Unterlagen
↓
gegebenenfalls Nachforderung weiterer Dokumente
↓
weitere erforderliche Prüfungen und Erklärungen
↓
Entscheidung
↓
Einbürgerungsurkunde
↓
deutscher Personalausweis / Reisepass
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Einbürgerungsantrags?
Hier solltest du dich auf ein längeres Verfahren einstellen.
Nach den bundesweiten Informationen solltest du mit:
18 Monaten Bearbeitungszeit oder länger
rechnen.
Die tatsächliche Bearbeitungsdauer hängt vom Bundesland, der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde, der Komplexität des Einzelfalls und der Vollständigkeit der Unterlagen ab.
Während des Verfahrens kann die Behörde weitere Dokumente anfordern.
Ein sinnvoller Grundsatz lautet daher:
Nicht nur möglichst früh beantragen, sondern einen möglichst vollständigen und leicht überprüfbaren Antrag einreichen.
Wann werde ich tatsächlich deutscher Staatsbürger?
Der deutsche Pass ist nicht die Einbürgerung selbst.
Nach erfolgreichem Abschluss des Einbürgerungsverfahrens erhältst du deine:
Einbürgerungsurkunde.
Mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde wirst du deutscher Staatsbürger.
Anschließend kannst du mit der Einbürgerungsurkunde einen deutschen:
Personalausweis
und/oder
Reisepass
beantragen.
Der Weg sieht also vereinfacht so aus:
5 Jahre → Einbürgerungsantrag → Prüfung → Einbürgerungsurkunde → deutscher Pass.
Kann ich meine bisherige Staatsangehörigkeit behalten?
Nach deutschem Recht ist das Beibehalten mehrerer Staatsangehörigkeiten grundsätzlich möglich.
Deutschland verlangt bei der Einbürgerung grundsätzlich nicht mehr, dass die bisherige Staatsangehörigkeit aufgegeben wird.
Allerdings musst du zusätzlich die Rechtslage deines bisherigen Heimatstaates beachten. Dieser kann eigene Regeln für den Erwerb einer weiteren Staatsangehörigkeit haben.
Prüfe deshalb immer beide Seiten:
Was erlaubt Deutschland?
und
Was erlaubt das Land meiner bisherigen Staatsangehörigkeit?
Praktisches Beispiel: EU-Bürger lebt seit 2022 in Deutschland
Nehmen wir an:
Einreise nach Deutschland: 2022
Aktuelles Jahr: 2026
Aufenthaltsdauer: ungefähr 4 Jahre
Ziel: deutsche Staatsangehörigkeit
Jetzt
Prüfe deine Aufenthaltsgeschichte.
Stelle fest, ab welchem Datum du deinen rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt eindeutig nachweisen kannst.
Prüfe deinen B1-Nachweis.
Bereite dich auf den Einbürgerungstest vor.
Finde deine zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde.
Beginne mit der Zusammenstellung der Unterlagen.
Vor Ablauf der 5 Jahre
Lege den Einbürgerungstest ab.
Beschaffe fehlende Unterlagen.
Prüfe die aktuellen Anforderungen deiner Behörde.
Wenn vor deiner Anmeldung einige schwerer nachweisbare Monate liegen, überlege, ob du diese überhaupt für die Berechnung benötigst.
Sobald die erforderlichen 5 Jahre erreicht sind
Prüfe, ob du weiterhin alle übrigen Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllst.
Reiche einen möglichst vollständigen Einbürgerungsantrag ein.
Bewahre Kopien aller eingereichten Dokumente und des Schriftverkehrs mit der Behörde auf.
Am Ende des Verfahrens
Du erhältst deine Einbürgerungsurkunde.
Danach kannst du deinen deutschen Personalausweis und Reisepass beantragen.
Checkliste: Deutsche Staatsangehörigkeit für EU-Bürger
Prüfe vor deinem Einbürgerungsantrag:
- Habe ich die erforderlichen 5 Jahre Aufenthalt in Deutschland erreicht?
- Kann ich diesen Zeitraum eindeutig nachweisen?
- War mein Aufenthalt während dieser Zeit rechtmäßig?
- Kann ich meine Identität und Staatsangehörigkeit nachweisen?
- Verfüge ich über ein für die Einbürgerung ausreichendes Aufenthaltsrecht?
- Habe ich B1 oder einen anderen anerkannten Sprachnachweis?
- Habe ich den Einbürgerungstest bestanden oder einen anderen anerkannten Kenntnisnachweis?
- Erfülle ich die Anforderungen zur Sicherung des Lebensunterhalts?
- Kenne ich meine zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde?
- Habe ich deren aktuelle Dokumentenliste geprüft?
- Sind meine Unterlagen möglichst vollständig?
- Habe ich Kopien aller eingereichten Unterlagen?
Häufige Fragen zur deutschen Staatsangehörigkeit
Nach wie vielen Jahren kann ein EU-Bürger die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen?
Bei der regulären Anspruchseinbürgerung gehört ein mindestens fünfjähriger rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland zu den zentralen Voraussetzungen.
Ich lebe seit 4 Jahren in Deutschland. Was sollte ich jetzt tun?
Nutze die Zeit, um den Beginn deiner fünfjährigen Aufenthaltszeit zu prüfen, deinen B1-Nachweis vorzubereiten, den Einbürgerungstest abzulegen, deine zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde zu finden und die erforderlichen Dokumente zusammenzustellen.
Werden die 5 Jahre für die Einbürgerung ab der Anmeldung gerechnet?
Nicht zwingend. Das Gesetz spricht vom rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt, nicht lediglich vom Datum der Anmeldung. Die Anmeldung ist jedoch ein sehr klarer und praktisch wichtiger Nachweis für den Wohnsitz in Deutschland.
Ich habe schon vor meiner Anmeldung in Deutschland gelebt und gearbeitet. Kann diese Zeit zählen?
Das kann möglich sein, wenn du nachweisen kannst, dass sich dein rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt bereits während dieses Zeitraums tatsächlich in Deutschland befand. Die konkrete Bewertung nimmt die zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde vor.
Ich arbeite über eine lettische oder polnische Agentur. Ist ein ausländischer Arbeitsvertrag ein Problem?
Ein ausländischer Arbeitsvertrag entscheidet allein nicht darüber, wo sich dein gewöhnlicher Aufenthalt befand. Entscheidend ist das Gesamtbild der tatsächlichen Umstände und vorhandenen Nachweise.
Lohnt es sich, 3–4 Monate vor der Anmeldung nachzuweisen?
Wenn diese Monate für deinen Antrag entscheidend sind, kannst du entsprechende Nachweise vorbereiten und um deren Berücksichtigung bitten. Besteht keine besondere Eile, kann es praktisch einfacher sein, fünf vollständig und eindeutig nachweisbare Jahre abzuwarten und unnötige zusätzliche Erklärungen zu vermeiden.
Brauche ich B1 für die deutsche Staatsangehörigkeit?
Im Regelfall ja. § 10 StAG sieht Deutschkenntnisse auf B1-Niveau als reguläre Voraussetzung vor, wobei je nach Situation auch andere anerkannte Nachweise oder gesetzliche Ausnahmen möglich sein können.
Wie viele Fragen hat der Einbürgerungstest?
Der Einbürgerungstest besteht aus 33 Fragen. Dafür stehen 60 Minuten zur Verfügung.
Wie viele richtige Antworten brauche ich beim Einbürgerungstest?
Für die Einbürgerung brauchst du mindestens 17 richtige Antworten von 33.
Was passiert, wenn ich den Einbürgerungstest nicht bestehe?
Du verlierst dadurch nicht die Möglichkeit, deutscher Staatsbürger zu werden. Der Einbürgerungstest kann wiederholt werden.
Wie viel kostet der Einbürgerungstest?
25 €.
Wie viel kostet die Einbürgerung?
In der Regel 255 € pro Person. Für ein minderjähriges Kind ohne eigenes Einkommen, das zusammen mit den Eltern eingebürgert wird, beträgt die Gebühr in der Regel 51 €.
Wo stelle ich den Einbürgerungsantrag?
Bei deiner örtlich zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde. Welche Behörde zuständig ist, erfährst du bei deiner Stadt- oder Kreisverwaltung.
Wie lange dauert ein Einbürgerungsantrag?
Nach bundesweiten Informationen sollte mit einer Bearbeitungszeit von 18 Monaten oder länger gerechnet werden. Die tatsächliche Dauer hängt von der zuständigen Behörde und dem konkreten Einzelfall ab.
Bekomme ich nach 5 Jahren automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit?
Nein. Die fünfjährige Aufenthaltsdauer ist nur eine der Voraussetzungen. Zusätzlich müssen die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und ein Einbürgerungsantrag gestellt werden.
Wann kann ich einen deutschen Pass bekommen?
Nach erfolgreicher Einbürgerung und der Aushändigung deiner Einbürgerungsurkunde kannst du einen deutschen Reisepass und Personalausweis beantragen.
Während du auf die 5 Jahre wartest – bereite dich mit DMS auf den Einbürgerungstest vor
Wenn bis zum Erreichen der fünfjährigen Aufenthaltsdauer noch einige Monate fehlen, kannst du diese Zeit sinnvoll nutzen.
Mit Deutsch mit Spaß kannst du:
- Fragen für den Einbürgerungstest trainieren;
- dein Bundesland auswählen;
- verschiedene Fragemodi nutzen;
- eine vollständige Simulation mit 33 Fragen absolvieren;
- falsch beantwortete Fragen gezielt wiederholen;
- deinen Lernfortschritt verfolgen.
Das Ziel ist einfach:
Wenn der Zeitpunkt für deinen Einbürgerungsantrag gekommen ist, hast du den Einbürgerungstest bereits bestanden.
Weitere DMS-Ratgeber zur Einbürgerung
Einbürgerungstest – kompletter Ratgeber, Fragen, Tipps und Vorbereitung (2026)
Alles Wichtige zum Ablauf des Tests und zur Vorbereitung.
Einbürgerungstest – häufige Fehler und wie du beim ersten Versuch bestehst
Praktische Tipps, um typische Fehler zu vermeiden.
Einbürgerungstest: 30-Tage-Lernplan (2026)
Schritt-für-Schritt-Vorbereitung auf den Test.
Einbürgerungstest FAQ (2026)
Antworten auf häufige Fragen zu Test, Ergebnis und Wiederholung.
Einbürgerung Bearbeitungszeit 2026: Wie lange dauert es und was tun, wenn die Behörde nicht antwortet?
Was nach dem Antrag passiert – Bearbeitungszeit, Sachstandsanfrage und lange Wartezeiten.
Deutsche Staatsangehörigkeit für EU-Bürger – das Wichtigste zusammengefasst
Wenn du EU-Bürger bist, gehört im Regelfall ein mindestens fünfjähriger rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland zu den wichtigsten Voraussetzungen für die deutsche Staatsangehörigkeit. Der Beginn dieser fünf Jahre wird nicht in jedem Fall automatisch allein durch das Datum der ersten Anmeldung bestimmt. Die Anmeldung ist jedoch einer der eindeutigsten Nachweise für deinen Wohnsitz in Deutschland. Wenn du bereits vor der Anmeldung tatsächlich und rechtmäßig in Deutschland gelebt hast, kann dieser Zeitraum je nach Einzelfall möglicherweise auch mit anderen Unterlagen nachgewiesen werden. Geht es jedoch nur um einige Monate und besteht keine besondere Eile, kann es in der Praxis einfacher sein, fünf vollständig und eindeutig nachweisbare Jahre abzuwarten und anschließend einen möglichst klar dokumentierten Einbürgerungsantrag einzureichen.
Wenn du bereits seit 4 Jahren in Deutschland lebst, kannst du die kommenden Monate nutzen, um deinen B1-Nachweis, den Einbürgerungstest und die erforderlichen Dokumente vorzubereiten. Wenn du den Einbürgerungstest beim ersten Versuch nicht bestehst, verlierst du dadurch nicht deine Chance auf die deutsche Staatsangehörigkeit – der Test kann wiederholt werden. Nach erfolgreichem Abschluss des Einbürgerungsverfahrens erhältst du deine Einbürgerungsurkunde und kannst anschließend einen deutschen Personalausweis und Reisepass beantragen.
Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen zum Einbürgerungsverfahren in Deutschland im Jahr 2026 und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Die Berechnung deiner Aufenthaltszeit, die erforderlichen Unterlagen und die konkreten Voraussetzungen solltest du im Einzelfall bei deiner zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde prüfen.
Passende Übungen
Lerne direkt mit den passenden Seiten und Spielen zu diesem Artikel weiter.