
Einbürgerung Wartezeit 2026: Wie lange dauert es und was tun, wenn die Behörde nicht antwortet?
Die Einbürgerung in Deutschland kann 2026 18 Monate oder länger dauern. Eine einheitliche Bearbeitungszeit für ganz Deutschland gibt es nicht: Die tatsächliche Wartezeit hängt von der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde, deren Auslastung, der Vollständigkeit der Unterlagen und dem jeweiligen Einzelfall ab. Wer nach der Antragstellung lange keine Nachricht erhält, kann sich mit einer Sachstandsanfrage nach dem Bearbeitungsstand erkundigen. Entscheidet die Behörde ohne zureichenden Grund nicht innerhalb angemessener Frist, kann unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO in Betracht kommen.
Du hast deinen Einbürgerungsantrag gestellt, eine Eingangsbestätigung erhalten – und seit Monaten passiert scheinbar nichts?
Dann stellen sich schnell dieselben Fragen:
Wie lange darf eine Einbürgerung dauern? Wird mein Antrag überhaupt schon bearbeitet? Wann kann ich nach dem Bearbeitungsstand fragen? Kann ein Anwalt helfen? Und ist eine Untätigkeitsklage tatsächlich schon nach drei Monaten möglich?
Darauf gibt es keine pauschale Antwort. Einbürgerungsverfahren werden von der jeweils zuständigen Behörde bearbeitet, und sowohl die örtliche Auslastung als auch die Umstände des einzelnen Falls können sich erheblich unterscheiden.
In diesem Ratgeber erfährst du Schritt für Schritt, wie lange die Einbürgerung 2026 dauern kann und welche Möglichkeiten du hast, wenn dein Verfahren nicht vorankommt.
Kurz erklärt: Wie lange dauert die Einbürgerung 2026?
Nach den Informationen des Bundes zur Einbürgerung sollte mit einer Bearbeitungszeit von 18 Monaten oder länger gerechnet werden. Eine verbindliche, deutschlandweit einheitliche Bearbeitungsfrist gibt es jedoch nicht.
Die tatsächliche Einbürgerungsdauer kann je nach zuständiger Behörde deutlich unterschiedlich ausfallen.
Mancherorts ist die Wartezeit sogar erheblich länger.
Ein konkretes Beispiel liefert der Landkreis Karlsruhe: Zum Stand vom 30. Juni 2026 gab das Landratsamt eine voraussichtliche Wartezeit von etwa 21 bis 23 Monaten bis zur Aufnahme des Antrags in die Bearbeitung an. Zu diesem Zeitpunkt wurden dort Anträge bearbeitet, die im August und September 2024 eingegangen waren.
Die Erfahrung einer anderen Person aus einer anderen Stadt lässt sich deshalb nicht zuverlässig auf das eigene Einbürgerungsverfahren übertragen.
Einbürgerung Wartezeit auf einen Blick
| Frage | Kurze Antwort |
|---|---|
| Wie lange kann eine Einbürgerung dauern? | Nach den Informationen des Bundes sollte mit 18 Monaten oder länger gerechnet werden. |
| Gibt es eine einheitliche Frist für ganz Deutschland? | Nein. |
| Bedeutet die Eingangsbestätigung, dass mein Antrag bereits aktiv bearbeitet wird? | Nicht unbedingt. |
| Kann ich nach dem Bearbeitungsstand fragen? | Eine Sachstandsanfrage ist möglich; die Hinweise der zuständigen Behörde sollten beachtet werden. |
| Beschleunigt ein Anwalt das Verfahren automatisch? | Nein. |
| Habe ich nach drei Monaten automatisch Anspruch auf Einbürgerung? | Nein. |
| Ist eine Untätigkeitsklage möglich? | Unter bestimmten Voraussetzungen ja. Rechtsgrundlage ist § 75 VwGO. |
Warum dauert die Einbürgerung so lange?
Die Bearbeitungszeit einer Einbürgerung kann von mehreren Faktoren beeinflusst werden:
- Auslastung der zuständigen Einbürgerungsbehörde;
- Anzahl der eingegangenen Einbürgerungsanträge;
- Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen;
- notwendige Nachweise oder ergänzende Dokumente;
- erforderliche Auskünfte und Prüfungen durch andere Behörden;
- Komplexität des individuellen Falls.
Deshalb ist die Schlussfolgerung:
„Mein Bekannter wurde innerhalb von zehn Monaten eingebürgert, also muss mein Verfahren ebenfalls nach zehn Monaten abgeschlossen sein.“
nicht zuverlässig.
Selbst innerhalb desselben Bundeslandes können sich die Bearbeitungszeiten verschiedener Städte und Landkreise deutlich unterscheiden.
Einbürgerung Wartezeit: aktuelles Beispiel aus Karlsruhe 2026
Der Landkreis Karlsruhe zeigt besonders anschaulich, wie groß der zeitliche Abstand zwischen dem Eingang eines Einbürgerungsantrags und dem tatsächlichen Beginn seiner Bearbeitung sein kann.
Das Landratsamt Karlsruhe weist darauf hin, dass die Zahl der Einbürgerungsanträge infolge der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts stark gestiegen ist.
Stand 30.06.2026:
- voraussichtliche Wartezeit bis zur Aufnahme des Antrags in die Bearbeitung: etwa 21 bis 23 Monate;
- zu diesem Zeitpunkt wurden Anträge bearbeitet, die im August/September 2024 eingegangen waren;
- die Behörde weist darauf hin, dass diese Information quartalsweise aktualisiert wird.
Dabei ist eine wichtige Unterscheidung zu beachten:
Die 21 bis 23 Monate sind in diesem Beispiel nicht die garantierte Gesamtdauer des Einbürgerungsverfahrens. Es handelt sich um die angegebene Wartezeit bis zur Aufnahme des Antrags in die Bearbeitung.
Was passiert nach dem Einbürgerungsantrag?
Vereinfacht kann ein Einbürgerungsverfahren folgendermaßen ablaufen:
1. Einbürgerungsantrag
Du reichst deinen Antrag auf Einbürgerung und die erforderlichen Unterlagen ein.
↓
2. Eingangsbestätigung
Die Behörde bestätigt den Eingang deines Antrags.
↓
3. Prüfung des Antrags und der Unterlagen
Es wird geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllt sind.
↓
4. Weitere Prüfungen und Behördenabfragen
Je nach Einzelfall können Informationen oder Prüfungen durch andere Behörden erforderlich sein.
↓
5. Zusätzliche Unterlagen oder Angaben
Die Einbürgerungsbehörde kann weitere Nachweise oder Informationen anfordern.
↓
6. Loyalitätserklärung und weitere erforderliche Verfahrensschritte
↓
7. Abschließende Prüfung
↓
8. Einbürgerungsurkunde
Welche Schritte erforderlich sind und in welcher Reihenfolge sie erfolgen, kann je nach Behörde und Einzelfall variieren.
Was bedeutet die Eingangsbestätigung bei der Einbürgerung?
Die Eingangsbestätigung bestätigt zunächst, dass die Behörde deinen Einbürgerungsantrag erhalten hat. Sie bedeutet nicht automatisch, dass die inhaltliche Prüfung deines Antrags bereits begonnen hat.
Dieser Unterschied ist wichtig.
Bei stark ausgelasteten Behörden kann ein eingegangener Antrag zunächst längere Zeit auf die Aufnahme in die tatsächliche Bearbeitung warten.
Kurz gesagt:
Eingangsbestätigung ≠ aktive Bearbeitung des Einbürgerungsantrags.
Bewahre deshalb folgende Unterlagen und Angaben sorgfältig auf:
- Eingangsbestätigung;
- Aktenzeichen;
- Datum der Antragstellung;
- sämtliche weitere Korrespondenz mit der Behörde.
Diese Informationen können später wichtig sein, wenn du dich nach dem Bearbeitungsstand erkundigen möchtest.
Einbürgerungsbehörde antwortet seit Monaten nicht – ist das normal?
Eine längere Zeit ohne neue Nachricht bedeutet nicht automatisch, dass dein Einbürgerungsantrag verloren gegangen oder vergessen worden ist.
Mögliche Gründe sind beispielsweise:
- der Antrag wartet noch auf die Aufnahme in die Bearbeitung;
- die Unterlagen werden geprüft;
- die Behörde wartet auf Informationen einer anderen Stelle;
- zusätzliche Dokumente werden benötigt;
- weitere für das Verfahren notwendige Prüfungen laufen noch.
Wenn du allerdings über längere Zeit keinerlei Informationen erhältst, stellt sich verständlicherweise die Frage nach dem tatsächlichen Bearbeitungsstand.
Ein möglicher nächster Schritt ist dann eine Sachstandsanfrage.
Sachstandsanfrage zur Einbürgerung: Wie frage ich nach dem Bearbeitungsstand?
Mit einer Sachstandsanfrage bittest du die zuständige Behörde um Auskunft über den aktuellen Stand deines Einbürgerungsverfahrens.
Sie ist weder ein neuer Einbürgerungsantrag noch automatisch ein rechtliches Verfahren gegen die Behörde.
Bevor du eine Anfrage sendest, solltest du die Website deiner zuständigen Einbürgerungsbehörde prüfen. Stark ausgelastete Behörden veröffentlichen teilweise aktuelle Bearbeitungszeiten und bitten darum, von wiederholten Sachstandsanfragen abzusehen.
Welche Angaben gehören in eine Sachstandsanfrage?
Sinnvoll sind insbesondere:
- Vor- und Nachname;
- Geburtsdatum;
- Aktenzeichen, sofern vorhanden;
- Datum der Antragstellung;
- Datum der Eingangsbestätigung;
- aktuelle Kontaktdaten.
Sachstandsanfrage Einbürgerung: Muster zum Kopieren
Betreff: Sachstandsanfrage zu meinem Einbürgerungsantrag
Sehr geehrte Damen und Herren,
am [Datum] habe ich meinen Antrag auf Einbürgerung eingereicht.
Die Eingangsbestätigung habe ich am [Datum] erhalten. Mein Aktenzeichen lautet [Aktenzeichen].
Da ich seitdem keine weiteren Informationen zum Bearbeitungsstand erhalten habe, möchte ich höflich nachfragen, wie der aktuelle Stand meines Einbürgerungsverfahrens ist und ob von meiner Seite noch Unterlagen oder Angaben benötigt werden.
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
[Vorname Nachname]
Tipp: Bewahre eine Kopie der Sachstandsanfrage zusammen mit deinen übrigen Unterlagen zum Einbürgerungsverfahren auf.
Loyalitätserklärung bei der Einbürgerung: Was bedeutet sie?
Die Loyalitätserklärung ist eine im Einbürgerungsverfahren relevante Erklärung zum Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.
Personen ab Vollendung des 16. Lebensjahres müssen im Rahmen der Einbürgerung die entsprechenden Erklärungen abgeben.
Im Einbürgerungsverfahren können mit der zuständigen Behörde auch Themen zur demokratischen Grundordnung und zu den grundlegenden Werten Deutschlands besprochen werden. Dazu gehören beispielsweise:
- Wahlen und Wahlgrundsätze;
- Grund- und Menschenrechte;
- Demokratie und Staatsform;
- Staatsgewalt und Gewaltenteilung.
Wie lange dauert es nach der Loyalitätserklärung bis zur Einbürgerung?
Es gibt keine deutschlandweit einheitliche Frist zwischen der Loyalitätserklärung und der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde.
Die Loyalitätserklärung ist ein wichtiger Bestandteil des Verfahrens. Sie bedeutet jedoch nicht:
Loyalitätserklärung abgegeben → Einbürgerungsurkunde automatisch innerhalb weniger Tage oder Wochen.
Je nach Einzelfall können noch weitere Verfahrensschritte oder Prüfungen erforderlich sein.
Eine Aussage in einer Facebook-Gruppe oder einem Forum wie:
„Bei mir hat es nach der Loyalitätserklärung nur vier Wochen gedauert.“
ist deshalb keine zuverlässige Prognose für ein anderes Einbürgerungsverfahren.
Kann ein Anwalt die Einbürgerung beschleunigen?
Die Beauftragung eines Anwalts führt nicht automatisch zu einer schnelleren Einbürgerung.
Ein Anwalt kann einen Einbürgerungsantrag nicht einfach an den Anfang der Warteschlange der Behörde verschieben.
Er kann jedoch auf andere Weise helfen, beispielsweise:
- die rechtliche Situation beurteilen;
- den bisherigen Verfahrensablauf prüfen;
- gegenüber der Behörde für den Mandanten kommunizieren;
- beurteilen, ob die Verzögerung im konkreten Fall rechtlich relevant sein könnte;
- mögliche Rechtsbehelfe prüfen;
- gegebenenfalls bei einer Untätigkeitsklage unterstützen.
Die entscheidende Frage lautet deshalb weniger:
„Kann ein Anwalt meine Einbürgerung beschleunigen?“
sondern vielmehr:
„Gibt es in meinem konkreten Einbürgerungsverfahren bereits einen rechtlichen Grund zu handeln?“
Untätigkeitsklage bei Einbürgerung: Was ist das?
Eine Untätigkeitsklage ist ein Instrument des deutschen Verwaltungsprozessrechts für Fälle, in denen eine Behörde ohne zureichenden Grund nicht innerhalb angemessener Frist über einen Antrag entscheidet.
Die Rechtsgrundlage ist § 75 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO).
Für die Einbürgerung bedeutet das vereinfacht:
Wird über einen Antrag ohne zureichenden Grund nicht innerhalb angemessener Frist entschieden, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Klage vor dem Verwaltungsgericht zulässig sein.
Untätigkeitsklage nach 3 Monaten: Was regelt § 75 VwGO wirklich?
Dieser Punkt wird im Internet häufig missverstanden.
Nach § 75 VwGO kann eine entsprechende Klage grundsätzlich nicht vor Ablauf von drei Monaten seit dem Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts erhoben werden, sofern nicht besondere Umstände des Falls eine kürzere Frist rechtfertigen.
Daraus folgt jedoch nicht:
3 Monate vergangen = automatischer Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit.
Entscheidend ist ein weiterer Bestandteil der gesetzlichen Regelung:
„ohne zureichenden Grund“
Besteht ein zureichender Grund dafür, dass über den Antrag noch nicht entschieden wurde, kann das Gericht das Verfahren bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Frist aussetzen.
Die drei Monate sind deshalb keine allgemeine Bearbeitungsfrist für Einbürgerungsanträge.
Sie sind vielmehr eine wichtige verfahrensrechtliche Schwelle im Zusammenhang mit § 75 VwGO.
Beschleunigt eine Untätigkeitsklage die Einbürgerung garantiert?
Nein. Eine Untätigkeitsklage garantiert weder eine sofortige Einbürgerung noch eine positive Entscheidung über den Einbürgerungsantrag.
Die jeweiligen Voraussetzungen für die Einbürgerung müssen weiterhin erfüllt sein.
Darüber hinaus können unter anderem folgende Fragen relevant sein:
- Wie lange liegt der Antrag bereits bei der Behörde?
- Was ist während dieser Zeit im Verfahren geschehen?
- Sind alle erforderlichen Unterlagen vollständig?
- Hat die Behörde zusätzliche Informationen angefordert?
- Laufen noch notwendige Prüfungen?
- Welche Gründe nennt die Behörde für die Verzögerung?
Eine Untätigkeitsklage sollte deshalb nicht als einfache „Beschleunigungstaste“ für die Einbürgerung verstanden werden.
Brauche ich für eine Untätigkeitsklage einen Anwalt?
Ob anwaltliche Unterstützung im konkreten Fall erforderlich oder sinnvoll ist, hängt von der individuellen Situation ab.
Für eine rechtliche Bewertung kann die gesamte bisherige Verfahrensgeschichte relevant sein – nicht nur das Datum, an dem der Einbürgerungsantrag gestellt wurde.
Wichtig können insbesondere sein:
- Kopie des Einbürgerungsantrags;
- Eingangsbestätigung;
- Aktenzeichen;
- Schreiben der Behörde;
- Aufforderungen zur Nachreichung von Unterlagen;
- deine Antworten darauf;
- bisherige Sachstandsanfragen;
- Informationen über den bisherigen Ablauf des Verfahrens.
Umzug während der Einbürgerung: Was passiert mit meinem Antrag?
Ein Umzug während eines laufenden Einbürgerungsverfahrens kann relevant sein, weil für die Bearbeitung die jeweils zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde verantwortlich ist.
Wenn du während des Verfahrens:
- in eine andere Stadt;
- in einen anderen Landkreis;
- oder in ein anderes Bundesland
ziehst, kann sich auch die zuständige Behörde ändern.
Informiere dich deshalb bei einem Wohnortwechsel rechtzeitig darüber, welche Behörde künftig für dein Verfahren zuständig ist, und stelle sicher, dass deine aktuellen Kontaktdaten bekannt sind.
Die Übertragung eines laufenden Verfahrens an eine andere Behörde kann zusätzliche administrative Schritte erforderlich machen.
Einbürgerungsbehörde antwortet nicht: Was tun? 7 Schritte
Wenn du deinen Einbürgerungsantrag bereits gestellt hast und über längere Zeit keine neuen Informationen erhältst, solltest du systematisch vorgehen.
1. Website deiner Einbürgerungsbehörde prüfen
Suche dort nach aktuellen Angaben zu:
- Bearbeitungszeit;
- Wartezeit;
- Sachstandsanfragen;
- Kontaktmöglichkeiten.
2. Eigene Unterlagen kontrollieren
Stelle sicher, dass du Folgendes aufbewahrt hast:
- Kopie des Einbürgerungsantrags;
- Eingangsbestätigung;
- Aktenzeichen;
- Schreiben der Behörde.
3. Prüfen, ob Unterlagen nachgefordert wurden
Eine unbeantwortete Aufforderung zur Nachreichung von Unterlagen kann das Verfahren verzögern.
4. Kontaktdaten aktuell halten
Das ist insbesondere nach einem Umzug oder einer Änderung deiner Kontaktdaten wichtig.
5. Bei Bedarf eine Sachstandsanfrage senden
Formuliere sie kurz und höflich und gib alle Angaben an, die eine eindeutige Zuordnung deines Verfahrens ermöglichen.
6. Antwort der Behörde prüfen
Entscheidend ist nicht nur, dass sich das Verfahren verzögert, sondern auch, warum noch keine Entscheidung getroffen wurde.
7. Bei sehr langer oder rechtlich unklarer Verzögerung rechtlichen Rat erwägen
Ob eine Untätigkeitsklage in Betracht kommt, sollte anhand des konkreten Einzelfalls beurteilt werden – nicht allein aufgrund von Facebook-Kommentaren oder der Anzahl vergangener Monate.
Häufige Fragen zur Einbürgerung Wartezeit
Wie lange dauert die Einbürgerung in Deutschland 2026?
Nach den Informationen des Bundes sollte mit einer Bearbeitungszeit von 18 Monaten oder länger gerechnet werden. Die tatsächliche Dauer hängt von der zuständigen Einbürgerungsbehörde und dem jeweiligen Einzelfall ab.
Sind 2 Jahre Wartezeit bei der Einbürgerung möglich?
Ja. Bei einzelnen Behörden können sehr lange Wartezeiten auftreten. Der Landkreis Karlsruhe gab beispielsweise zum 30. Juni 2026 eine voraussichtliche Wartezeit von etwa 21 bis 23 Monaten allein bis zur Aufnahme des Antrags in die Bearbeitung an.
Bedeutet die Eingangsbestätigung, dass mein Einbürgerungsantrag bereits bearbeitet wird?
Nicht unbedingt. Die Eingangsbestätigung bestätigt zunächst den Eingang des Antrags. Bei stark ausgelasteten Behörden kann dieser anschließend noch längere Zeit auf die Aufnahme in die tatsächliche Bearbeitung warten.
Wann kann ich eine Sachstandsanfrage zur Einbürgerung stellen?
Es gibt dafür keine einheitliche Frist, die für alle Einbürgerungsbehörden gilt. Prüfe zunächst die veröffentlichten Bearbeitungszeiten und Hinweise deiner zuständigen Behörde zu Sachstandsanfragen.
Wie lange dauert es nach der Loyalitätserklärung?
Eine einheitliche Frist für ganz Deutschland gibt es nicht. Die Loyalitätserklärung bedeutet nicht, dass die Einbürgerungsurkunde automatisch innerhalb der nächsten Tage oder Wochen ausgehändigt wird.
Kann ein Anwalt meine Einbürgerung beschleunigen?
Die Einschaltung eines Anwalts garantiert keine schnellere Bearbeitung. Ein Anwalt kann jedoch die rechtliche Situation prüfen und beurteilen, welche rechtlichen Schritte im konkreten Fall in Betracht kommen.
Ist eine Untätigkeitsklage bei Einbürgerung nach 3 Monaten möglich?
§ 75 VwGO sieht grundsätzlich vor, dass eine entsprechende Klage nicht vor Ablauf von drei Monaten erhoben werden kann, sofern keine besonderen Umstände eine kürzere Frist rechtfertigen. Der Ablauf von drei Monaten bedeutet jedoch weder einen automatischen Anspruch auf Einbürgerung noch, dass jede weitere Bearbeitungszeit unzulässig ist. Entscheidend ist unter anderem, ob ein zureichender Grund für die Verzögerung besteht.
Garantiert eine Untätigkeitsklage die Einbürgerung?
Nein. Eine Untätigkeitsklage garantiert keine positive Entscheidung über die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit.
Während du auf die Einbürgerung wartest: Bereite dich auf den Einbürgerungstest vor
Eine lange Bearbeitungszeit bei der Einbürgerungsbehörde kannst du nicht einfach selbst verkürzen. Deine Vorbereitung auf den Einbürgerungstest kannst du dagegen aktiv beeinflussen.
Wenn dein Einbürgerungstest noch vor dir liegt, kannst du bei DMS:
- Fragen aus dem Einbürgerungstest trainieren;
- dein Wissen überprüfen;
- schwierige Themen gezielt wiederholen;
- dich Schritt für Schritt auf die Testsituation vorbereiten.
Einbürgerungstest bei DMS trainieren →
Das Wichtigste auf einen Blick
Die Einbürgerung in Deutschland kann 18 Monate oder länger dauern, wobei sich die tatsächlichen Wartezeiten je nach zuständiger Behörde erheblich unterscheiden können. Eine Eingangsbestätigung bedeutet noch nicht, dass die detaillierte Bearbeitung des Antrags bereits begonnen hat. Wer über längere Zeit keine Informationen erhält, kann sich mit einer Sachstandsanfrage nach dem Bearbeitungsstand erkundigen. § 75 VwGO eröffnet unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer Untätigkeitsklage. Die dort genannten drei Monate sind jedoch keine automatische Frist, nach deren Ablauf ein Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit entsteht.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Der Ablauf eines Einbürgerungsverfahrens kann je nach zuständiger Behörde und den Umständen des Einzelfalls unterschiedlich sein.
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