
Wohnung mieten in Deutschland – Mietvertrag, Kaltmiete, Nebenkosten, Kaution und SCHUFA
Eine Wohnung in Deutschland zu finden und zu mieten, ist nicht immer einfach. Besonders schwierig kann es sein, wenn man erst seit Kurzem in Deutschland lebt, noch nicht gut Deutsch spricht und zum ersten Mal mit Begriffen wie Kaltmiete, Warmmiete, Nebenkosten, Vorauszahlung, Kaution, SCHUFA, Mieterselbstauskunft oder Wohnungsgeberbestätigung konfrontiert wird.
Auf den ersten Blick wirken viele dieser Wörter wie komplizierte Fachbegriffe. Tatsächlich können sie aber darüber entscheiden, wie viel du jeden Monat für deine Wohnung zahlst, ob du nach einem Jahr Geld zurückbekommst oder nachzahlen musst und welche Pflichten du als Mieter hast.
Auch wir wussten nicht alles, als wir unser Leben in Deutschland begonnen haben. Manche Dinge haben wir erst in der Praxis verstanden.
In diesem Ratgeber gehen wir deshalb den gesamten Ablauf durch – von der Wohnungssuche und Bewerbung über den Mietvertrag bis zur jährlichen Nebenkostenabrechnung, zur Wohnungsübergabe und zur Anmeldung des Wohnsitzes.
Wo kann man in Deutschland eine Wohnung suchen?
In größeren Städten werden Wohnungen häufig über Immobilienportale, Kleinanzeigen und soziale Netzwerke angeboten.
Gerade in kleineren Städten und ländlichen Regionen solltest du dich jedoch nicht nur auf die großen Online-Portale verlassen.
Es lohnt sich auch, hier zu suchen:
- lokale Zeitungen und deren Kleinanzeigen;
- regionale Online-Kleinanzeigen;
- Facebook-Gruppen und andere lokale Gruppen;
- Angebote von Hausverwaltungen und Immobilienverwaltungen;
- Freunde und Bekannte;
- Empfehlungen von Arbeitskollegen.
Wir selbst haben unsere Wohnung in Deutschland tatsächlich über eine Anzeige in einer lokalen Zeitung gefunden.
Das zeigt: Nicht jeder private Vermieter stellt seine Wohnung auf eines der großen Immobilienportale.
Welche Unterlagen sollte man für die Wohnungssuche vorbereiten?
Wenn sich mehrere Interessenten auf eine gute Wohnung bewerben, kann es hilfreich sein, die wichtigsten Unterlagen bereits vorbereitet zu haben.
Je nach Vermieter können beispielsweise folgende Dokumente verlangt werden:
- Reisepass oder Personalausweis;
- Einkommensnachweise;
- aktuelle Gehaltsabrechnungen;
- Arbeitsvertrag;
- SCHUFA-Auskunft;
- Mieterselbstauskunft;
- Angaben zu den Personen, die in der Wohnung leben werden;
- in bestimmten Fällen weitere Nachweise über die finanzielle Situation.
Nicht jeder Vermieter verlangt alle diese Unterlagen.
Wenn dir ein bestimmtes Dokument fehlt, solltest du deine Situation lieber erklären, anstatt dich deshalb gar nicht erst auf die Wohnung zu bewerben.
Was ist die SCHUFA?
Die SCHUFA ist einer der Begriffe, mit denen viele Menschen in Deutschland zum ersten Mal bei der Wohnungssuche in Kontakt kommen.
Ein Vermieter kann Informationen verlangen, die ihm dabei helfen, die Zahlungsfähigkeit eines potenziellen Mieters einzuschätzen.
Wenn du erst seit Kurzem in Deutschland lebst, kann die Situation schwieriger sein, weil du möglicherweise noch keine längere Finanz- und Zahlungshistorie in Deutschland hast.
Wenn in einer Wohnungsanzeige eine SCHUFA-Auskunft verlangt wird, solltest du diese Anforderung deshalb nicht ignorieren, nur weil dir der Begriff noch unbekannt ist.
Bei DMS findest du einen eigenen ausführlichen Ratgeber zum Thema SCHUFA.
Mieterselbstauskunft – Informationen über den potenziellen Mieter
Mit einer Mieterselbstauskunft macht ein potenzieller Mieter gegenüber dem Vermieter bestimmte Angaben zu seiner Person und seiner Situation.
Darin können beispielsweise Informationen stehen über:
- die Personen, die in der Wohnung leben werden;
- die berufliche Situation;
- das Einkommen;
- die bisherige Wohnadresse;
- weitere Angaben, die für das Mietverhältnis relevant sind.
Wichtig: Verschicke nicht vorschnell Kopien deines Ausweises, Finanzunterlagen oder andere sensible persönliche Daten an unbekannte Personen, nur weil du im Internet eine attraktive Wohnungsanzeige gefunden hast.
Kinder und Haushaltsgröße
Ein Vermieter möchte in der Regel wissen, wie viele Personen tatsächlich in der Wohnung leben werden.
Deshalb kann es bei einer Wohnungsbewerbung wichtig sein anzugeben, ob dort eine einzelne Person, ein Paar oder beispielsweise eine Familie mit Kindern einziehen möchte.
In der Praxis können Familien mit kleinen Kindern auch Situationen erleben, in denen ein Vermieter einen ruhigeren Haushalt bevorzugt. Ein Grund dafür können Sorgen wegen möglicher Geräusche sein – etwa weinende Kinder, Herumlaufen oder lauteres Spielen.
Man findet gelegentlich auch Wohnungsangebote, bei denen beispielsweise ältere Paare oder andere ruhige Haushalte angesprochen werden.
Dabei muss jedoch zwischen der Praxis auf dem Wohnungsmarkt und den rechtlich zulässigen Auswahlkriterien unterschieden werden. Fragen der Diskriminierung auf dem deutschen Wohnungsmarkt sind rechtlich komplex. Deshalb kann nicht pauschal davon ausgegangen werden, dass jede Einschränkung dieser Art automatisch zulässig ist.
Für die Bewerbung reicht es in der Regel, klar anzugeben, wie viele Personen in die Wohnung einziehen möchten.
Zum Beispiel:
„Wir sind eine Familie mit zwei Erwachsenen und einem Kind.“
Haustiere: Vor dem Mietvertrag klären
Wenn du einen Hund, eine Katze oder ein anderes Haustier hast, solltest du bereits vor der Unterzeichnung des Mietvertrags prüfen, was dort zur Tierhaltung geregelt ist, und offene Fragen mit dem Vermieter klären.
Gerade bei einem Hund oder einer Katze solltest du nicht automatisch davon ausgehen, dass die Haltung ohne weitere Abstimmung erlaubt ist.
Ist die Zustimmung des Vermieters erforderlich und wird sie erteilt, ist es sinnvoll, diese möglichst schriftlich festzuhalten.
Du kannst zum Beispiel fragen:
„Wir haben einen Hund. Ist Hundehaltung in der Wohnung erlaubt?“
Die Regeln können je nach Tier, Mietvertrag und konkreter Wohnsituation unterschiedlich sein.
Der praktische Grundsatz ist einfach: Wenn du bereits ein Haustier hast, kläre das Thema vor der Unterzeichnung des Mietvertrags und nicht erst nach dem Einzug.
Wie schreibt man einen Vermieter an?
Die erste Nachricht an einen Vermieter muss keine lange Autobiografie sein.
Schreibe kurz und verständlich:
- wer du bist;
- wie viele Personen einziehen möchten;
- was du beruflich machst;
- wann du einziehen möchtest;
- dass du die Wohnung gerne besichtigen möchtest.
Wenn dein Deutsch noch nicht besonders gut ist, ist ein einfacher und verständlicher Text besser als ein komplizierter Brief voller Formulierungen, deren Bedeutung du selbst nicht vollständig verstehst.
Kaltmiete, Warmmiete und Nebenkosten – die wichtigsten Begriffe
Diese Begriffe gehören zu den wichtigsten Wörtern, die dir sowohl in Wohnungsanzeigen als auch im Mietvertrag begegnen werden.
Kaltmiete
Die Kaltmiete, manchmal auch Nettokaltmiete oder Grundmiete genannt, ist die reine Miete für die Wohnung.
Vereinfacht gesagt bezahlst du damit die Nutzung des Wohnraums – ohne die separat berechneten laufenden Betriebskosten des Gebäudes.
Nebenkosten / Betriebskosten
Die Nebenkosten beziehungsweise Betriebskosten gehören zu den wichtigsten Punkten, die du vor der Unterzeichnung eines Mietvertrags prüfen solltest.
Je nach Gebäude und Mietvertrag können zu den Betriebskosten beispielsweise gehören:
- Wasserversorgung;
- Abwasser;
- Heizung;
- Warmwasserbereitung;
- Müllabfuhr;
- Straßen- oder Grundstücksreinigung;
- Reinigung gemeinschaftlich genutzter Bereiche;
- Beleuchtung gemeinschaftlicher Bereiche;
- Garten- und Grundstückspflege;
- bestimmte Hausmeisterkosten;
- Betriebskosten für einen Aufzug;
- Schornsteinfegerkosten;
- bestimmte Gebäudeversicherungen;
- Grundsteuer;
- weitere zulässige regelmäßig anfallende Betriebskosten.
Nicht in jedem Haus setzen sich die Nebenkosten gleich zusammen.
Auch Leistungen, die in einem Gebäude über die Betriebskosten abgerechnet werden, können in einem anderen Haus anders organisiert sein.
Treppenhausreinigung – manchmal sind die Mieter selbst dafür zuständig
Ein gutes Beispiel ist die Reinigung des Treppenhauses.
In einem Gebäude übernimmt möglicherweise eine professionelle Reinigungsfirma diese Arbeit. Die entsprechenden Kosten können dann Teil der Betriebskosten sein.
In einem anderen Haus reinigen die Mieter das Treppenhaus selbst.
Bei uns beispielsweise ist jede Woche eine andere Wohnung an der Reihe. Die Bewohner reinigen das Treppenhaus nacheinander, und wenn alle Wohnungen an der Reihe waren, beginnt der Turnus wieder von vorne.
Deshalb lohnt es sich, vor der Unterzeichnung des Mietvertrags auch die Hausordnung zu lesen.
Je nach Gebäude können dort beispielsweise geregelt sein:
- ein Reinigungsplan für das Treppenhaus;
- die Nutzung gemeinschaftlicher Räume;
- Ruhezeiten;
- Mülltrennung und Nutzung der Mülltonnen;
- Pflichten im Winter;
- weitere Pflichten der Hausbewohner.
Nur weil du für eine bestimmte Tätigkeit keine eigene Position bei den Nebenkosten findest, bedeutet das also nicht automatisch, dass du als Mieter damit nichts zu tun hast.
Was bedeutet Warmmiete?
Vereinfacht kann man sagen:
Kaltmiete + im Mietvertrag enthaltene Nebenkosten = Warmmiete
Beispiel:
Kaltmiete: 750 €
Nebenkosten: 220 €
Warmmiete: 970 € pro Monat
Aber Vorsicht: Die Warmmiete ist nicht automatisch der gesamte Betrag, den du monatlich für das Wohnen ausgeben wirst.
Zusätzlich können beispielsweise anfallen:
- Strom;
- Internet;
- Rundfunkbeitrag;
- in bestimmten Fällen Gas oder Heizkosten, wenn der Mieter selbst einen entsprechenden Energievertrag abschließt;
- weitere individuell gewählte Dienstleistungen.
Die Müllabfuhr ist in einem Mehrfamilienhaus dagegen häufig bereits Bestandteil der Betriebskosten.
Deshalb solltest du vor der Unterzeichnung des Mietvertrags nicht nur fragen:
„Wie hoch ist die Warmmiete?“
Frage auch:
„Welche Nebenkosten sind enthalten?“
Ein besonders wichtiges Wort im Mietvertrag: Vorauszahlung
Vorauszahlung ist ein Begriff, den man leicht übersehen kann, wenn die eigenen Deutschkenntnisse noch nicht ausreichen, um einen Mietvertrag sicher zu verstehen.
Im Mietvertrag kann beispielsweise stehen:
Nebenkostenvorauszahlung
oder
Betriebskostenvorauszahlung
Eine Vorauszahlung bedeutet, dass du zunächst einen bestimmten Betrag im Voraus zahlst.
Die monatlich gezahlten Nebenkosten sind damit nicht automatisch die endgültigen tatsächlichen Kosten des Jahres.
Du zahlst jeden Monat einen festgelegten Abschlag. Später wird abgerechnet, wie hoch die tatsächlichen Kosten waren.
Als wir selbst unsere erste Wohnung in Deutschland gemietet haben, waren unsere Deutschkenntnisse noch nicht gut genug, um diesem Wort im Mietvertrag besondere Aufmerksamkeit zu schenken.
Wir haben zunächst einfach gesehen, wie viel wir jeden Monat bezahlen mussten.
Erst später haben wir verstanden, was Vorauszahlung tatsächlich bedeutet.
Nebenkostenabrechnung: Guthaben oder Nachzahlung
Werden die Betriebskosten als Vorauszahlung geleistet, folgt eine jährliche Abrechnung – die Betriebskostenabrechnung, umgangssprachlich häufig auch Nebenkostenabrechnung genannt.
In unserem Haus werden für jede Wohnung beispielsweise separat erfasst:
- Kaltwasserverbrauch;
- Warmwasserverbrauch;
- Heizungsverbrauch.
Einmal jährlich werden die entsprechenden Werte erfasst und die tatsächlichen Kosten abgerechnet.
Bei unserer ersten Abrechnung waren wir überrascht: Wir hatten im Laufe des Jahres mehr vorausgezahlt, als tatsächlich an Kosten entstanden war – und bekamen einen Teil des Geldes zurück.
Wir wussten vorher nicht einmal, dass eine solche Jahresabrechnung kommen würde.
Guthaben – du hast zu viel bezahlt
Wenn deine Vorauszahlungen höher waren als die tatsächlich abgerechneten Kosten, entsteht ein Guthaben.
Beispiel:
Nebenkosten-Vorauszahlung: 250 € pro Monat
Im Jahr vorausgezahlt: 3.000 €
Tatsächliche abgerechnete Kosten: 2.650 €
Guthaben: 350 €
Nachzahlung – du musst zusätzlich bezahlen
Es kann natürlich auch umgekehrt kommen.
Sind die tatsächlichen Kosten höher als deine Vorauszahlungen, entsteht eine Nachzahlung.
Beispiel:
Im Jahr vorausgezahlt: 3.000 €
Tatsächliche abgerechnete Kosten: 3.400 €
Nachzahlung: 400 €
250 € Nebenkosten pro Monat bedeuten also nicht automatisch, dass deine tatsächlichen Jahreskosten genau 3.000 € betragen werden.
Gerade Kosten für Wasser, Warmwasser und Heizung können vom tatsächlichen Verbrauch abhängen.
Muss der Vermieter jedes Jahr eine Nebenkostenabrechnung erstellen?
Sind die Betriebskosten im Mietvertrag als Vorauszahlung vereinbart, ist die jährliche Abrechnung nicht einfach eine freiwillige Leistung des Vermieters.
Nach § 556 BGB ist über Vorauszahlungen für Betriebskosten jährlich abzurechnen.
Grundsätzlich muss die Abrechnung dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums mitgeteilt werden.
Der Mieter erhält dabei nicht automatisch die gesamte Buchhaltung des Vermieters. Er hat jedoch grundsätzlich das Recht, die Belege einzusehen, auf denen die konkrete Betriebskostenabrechnung basiert.
Gerade für Menschen, die noch nicht gut Deutsch verstehen, ist es deshalb wichtig, diesen Punkt zu kennen.
Wenn du in deinem Mietvertrag das Wort Vorauszahlung siehst, solltest du es nicht überlesen.
Nach der Jahresabrechnung kann sich auch die monatliche Vorauszahlung ändern
Zeigt die Betriebskostenabrechnung, dass die bisherige Vorauszahlung zu niedrig oder zu hoch war, kann die monatliche Vorauszahlung nach der Abrechnung auf eine angemessene Höhe angepasst werden.
Nach einer größeren Nachzahlung kann deshalb beispielsweise die monatliche Betriebskostenvorauszahlung für die Zukunft steigen.
Umgekehrt kann die Abrechnung auch zeigen, dass die bisherige Vorauszahlung zu hoch angesetzt war.
Praktischer Tipp: Zählerstände fotografieren
Wenn du eine Wohnung übernimmst, solltest du alle für dich zugänglichen Zählerstände fotografieren.
Je nach Wohnung können das sein:
- Stromzähler;
- Kaltwasserzähler;
- Warmwasserzähler;
- Gaszähler;
- Heizkostenverteiler oder andere Geräte zur Erfassung des Heizverbrauchs.
Die Zählerstände sollten möglichst auch im Übergabeprotokoll festgehalten werden.
So kannst du später besser nachweisen, mit welchem Zählerstand dein eigener Mietzeitraum begonnen hat.
Wohnungsbesichtigung – was sollte man prüfen?
Wenn du zu einer Wohnungsbesichtigung eingeladen wirst, solltest du nicht nur darauf achten, ob dir die Zimmer oder die Küche gefallen.
Prüfe auch:
- Fenster;
- Anzeichen von Feuchtigkeit oder Schimmel;
- Heizung;
- Badezimmer;
- Wasserdruck;
- Wände und Böden;
- mögliche Lärmbelastung;
- Kellerraum;
- Parkplatz oder Stellplatz;
- welche Gegenstände und Einrichtungen in der Wohnung bleiben;
- welche Kosten zusätzlich zur Warmmiete entstehen.
Wenn dir etwas unklar ist, frage nach – und zwar bevor du den Mietvertrag unterschreibst.
Was gehört zur gemieteten Wohnung?
Kläre, welche Gegenstände und Einrichtungen in der Wohnung dem Vermieter gehören und zusammen mit der Wohnung vermietet werden.
Zum Beispiel:
- Einbauküche;
- Herd;
- Backofen;
- Kühlschrank;
- Geschirrspüler;
- Einbauschränke;
- Badezimmermöbel;
- Kellerraum;
- Garage;
- Stellplatz;
- weitere Einrichtungen.
Entscheidend ist, klar zu dokumentieren, was zusammen mit der Wohnung übergeben wird und wem die jeweiligen Gegenstände gehören.
Das kann im Mietvertrag, in einer Anlage, in einer Inventarliste oder im Übergabeprotokoll festgehalten werden.
Besondere Aufmerksamkeit verdient die Einbauküche.
Sie kann dem Vermieter gehören und zusammen mit der Wohnung vermietet werden.
Es ist aber auch möglich, dass sie dem bisherigen Mieter gehört und dieser sie an den Nachmieter verkaufen möchte.
Deshalb solltest du immer klären, wem die Küche und andere in der Wohnung vorhandene Gegenstände tatsächlich gehören.
Mietvertrag – was sollte man vor der Unterschrift prüfen?
Unterschreibe einen Mietvertrag nicht vorschnell, nur weil du nach langer Suche endlich eine Wohnung gefunden hast.
Prüfe mindestens folgende Punkte:
- Kaltmiete;
- Nebenkosten;
- Warmmiete;
- ob die Betriebskosten als Vorauszahlung oder Pauschale vereinbart sind;
- Mietkaution;
- Beginn des Mietverhältnisses;
- Laufzeit beziehungsweise Befristung des Vertrags;
- was zusammen mit der Wohnung vermietet wird;
- Regelungen zur Tierhaltung;
- Hausordnung;
- Stellplatz, Keller und andere zusätzliche Räume;
- weitere im Vertrag vorgesehene Zahlungen und Pflichten.
Achte besonders auf den Unterschied zwischen:
Vorauszahlung – du zahlst monatlich einen Betrag im Voraus, später folgt eine Abrechnung.
Pauschale – im Mietvertrag wird ein pauschaler Betrag für Betriebskosten vereinbart; hier gilt ein anderes Abrechnungsprinzip.
Wenn du einen deutschen Begriff im Mietvertrag nicht verstehst, unterschreibe das Dokument nicht einfach in der Hoffnung, dass „schon alles stimmen wird“.
Kläre zuerst, was der Begriff und die betreffende Regelung bedeuten.
Mietkaution – wie hoch darf sie sein?
Die Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung, die ein Vermieter beim Abschluss eines Mietvertrags verlangen kann.
Bei der Vermietung von Wohnraum darf eine Geldkaution höchstens drei Monatsmieten ohne die als Pauschale oder Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten betragen.
Vereinfacht:
Kaltmiete: 700 €
Maximale Mietkaution: 2.100 €
Wird die Kaution als Geldsumme geleistet, darf der Mieter sie in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen bezahlen.
Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig.
Vorsicht vor Betrug bei der Wohnungssuche
Wohnungsmangel und eine hohe Nachfrage schaffen leider auch gute Bedingungen für Betrüger.
Sei besonders vorsichtig, wenn:
- die Miete ungewöhnlich günstig ist;
- der angebliche Vermieter im Ausland lebt und die Wohnung nicht zeigen kann;
- keine Wohnungsbesichtigung möglich ist;
- bereits vor der Besichtigung Geld verlangt wird;
- du sofort eine Kaution überweisen sollst;
- starker Zeitdruck aufgebaut wird;
- Angaben in der Anzeige, Dokumente und die Geschichte des Vermieters nicht zusammenpassen.
Ein Satz wie „Zahlen Sie heute, sonst bekommt jemand anderes die Wohnung“ ist kein Grund, einer unbekannten Person vorschnell Geld zu überweisen.
Wohnungsübergabe – was ist beim Einzug wichtig?
Wenn du die Schlüssel erhältst, ist es sinnvoll, ein Übergabeprotokoll zu erstellen.
Darin wird der Zustand der Wohnung zum Zeitpunkt der Übergabe dokumentiert.
Notiere und fotografiere beispielsweise:
- Kratzer;
- Risse;
- andere Schäden;
- Feuchtigkeit oder Schimmel;
- beschädigte Möbel oder Geräte;
- Zählerstände;
- Anzahl der übergebenen Schlüssel.
Bleiben eine Einbauküche, Badezimmermöbel oder andere Einrichtungen des Vermieters in der Wohnung, solltest du auch deren Zustand überprüfen.
Ist beispielsweise die Backofentür bereits beschädigt oder hat die Küchenarbeitsplatte schon einen Defekt, sollte dies möglichst am Tag des Einzugs dokumentiert werden.
Nach mehreren Jahren ist es wesentlich schwieriger zu beweisen, dass ein Schaden bereits vor deinem Einzug vorhanden war.
Wohnungsgeberbestätigung – wichtig für die Anmeldung
Nach dem Einzug benötigst du eine Wohnungsgeberbestätigung.
Damit bestätigt der Wohnungsgeber, dass du tatsächlich in die betreffende Wohnung eingezogen bist.
Dieses Dokument ist wichtig für die Anmeldung deines Wohnsitzes.
Gehe deshalb nicht davon aus, dass ein unterschriebener Mietvertrag automatisch für alle weiteren Formalitäten ausreicht.
Anmeldung nach dem Einzug
Nach dem Einzug muss der neue Wohnsitz in Deutschland grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen angemeldet werden.
Die Wohnungssuche ist deshalb häufig nur der Anfang einer ganzen Reihe praktischer Schritte:
Wohnung → Mietvertrag → Wohnungsgeberbestätigung → Anmeldung → weitere Dokumente und Verträge
Bei DMS findest du einen eigenen ausführlichen Ratgeber zur Anmeldung in Deutschland.
Kann man ohne unbefristeten Arbeitsvertrag eine Wohnung mieten?
Ja, das ist möglich – allerdings kann die Wohnungssuche dadurch schwieriger werden.
Für den Vermieter ist vor allem wichtig, einschätzen zu können, ob ein potenzieller Mieter die Miete dauerhaft und zuverlässig bezahlen kann.
Wenn du keinen klassischen unbefristeten Arbeitsvertrag hast, können je nach Situation beispielsweise helfen:
- andere Einkommensnachweise;
- Ersparnisse;
- ein Bürge;
- weitere Nachweise der Zahlungsfähigkeit.
Die Anforderungen verschiedener Vermieter können sich erheblich unterscheiden.
Die erste Wohnung in Deutschland kann die schwierigste sein
Wer erst seit einigen Wochen oder Monaten in Deutschland lebt, kann schnell in eine Art Kreislauf geraten.
Der Vermieter möchte deutsche Unterlagen, Einkommensnachweise und möglicherweise eine Finanzhistorie sehen. Gleichzeitig lassen sich manche Formalitäten wesentlich einfacher erledigen, wenn man bereits einen festen Wohnsitz hat.
Hinzu kommt, dass ein Mietvertrag voller Begriffe sein kann, deren Bedeutung man noch nicht kennt.
Auch für uns sagte das Wort Vorauszahlung am Anfang nicht viel aus.
Deshalb musst du nicht das gesamte deutsche Mietrecht auswendig kennen.
Viel wichtiger ist es zu wissen, worauf du achten und welche Fragen du vor der Unterschrift stellen solltest.
Häufige Fehler beim Mieten einer Wohnung in Deutschland
Nur auf die Kaltmiete achten
Die tatsächlichen monatlichen Wohnkosten sind höher als die reine Kaltmiete.
Denken, dass die Warmmiete wirklich alle Kosten enthält
Strom, Internet und weitere Leistungen können separat bezahlt werden müssen.
Das Wort „Vorauszahlung“ übersehen
Eine Vorauszahlung kann bedeuten, dass später eine Betriebskostenabrechnung folgt – mit einem Guthaben oder einer Nachzahlung.
Die Hausordnung nicht lesen
Dort können wichtige praktische Regeln zu Ruhezeiten, Gemeinschaftsräumen, Reinigung und anderen Pflichten stehen.
Ein Haustier bis zur Vertragsunterzeichnung verschweigen
Wenn du einen Hund, eine Katze oder ein anderes Haustier hast, kläre die entsprechenden Regeln vorher.
Nicht wissen, welche Gegenstände dem Vermieter gehören
Besonders wichtig ist das bei Einbauküchen, Badezimmermöbeln und anderen Einrichtungen.
Schäden beim Einzug nicht dokumentieren
Fotos und ein Übergabeprotokoll können später sehr wichtig werden.
Die Wohnung fotografieren, aber die Zählerstände vergessen
Dokumentiere auch die Zählerstände.
Nur auf großen Immobilienportalen suchen
Gerade in kleineren Städten kann man Wohnungen auch über lokale Zeitungen, Bekannte oder Arbeitskollegen finden.
Zu schnell Geld überweisen
Überweise keine größeren Summen an unbekannte Personen, nur weil du Angst hast, die Wohnung sonst zu verlieren.
Häufig gestellte Fragen zur Wohnungsmiete in Deutschland
Was ist der Unterschied zwischen Kaltmiete und Warmmiete?
Die Kaltmiete ist die reine Miete für die Wohnung ohne die separat berechneten Betriebskosten.
Die Warmmiete setzt sich normalerweise aus der Kaltmiete und den im Mietvertrag enthaltenen Nebenkosten zusammen.
Allerdings bedeutet Warmmiete nicht automatisch, dass auch Strom, Internet und sämtliche anderen Haushaltskosten enthalten sind.
Was bedeutet Vorauszahlung bei den Nebenkosten?
Eine Vorauszahlung ist ein monatlicher Abschlag auf die erwarteten Betriebskosten.
Du zahlst jeden Monat einen festgelegten Betrag. Nach dem Abrechnungszeitraum werden die tatsächlichen Kosten berechnet.
Das Ergebnis kann ein Guthaben sein, wenn du zu viel bezahlt hast, oder eine Nachzahlung, wenn deine Vorauszahlungen nicht ausgereicht haben.
Muss der Vermieter jedes Jahr eine Nebenkostenabrechnung machen?
Wenn die Betriebskosten als Vorauszahlung vereinbart sind, muss grundsätzlich jährlich darüber abgerechnet werden.
Deshalb ist es wichtig, im Mietvertrag darauf zu achten, ob dort Vorauszahlung oder Pauschale steht.
Was gehört normalerweise zu den Nebenkosten?
Je nach Gebäude und Mietvertrag können dazu unter anderem Wasser, Abwasser, Heizung, Warmwasserbereitung, Müllabfuhr, Beleuchtung gemeinschaftlicher Flächen, bestimmte Hausmeisterkosten, Grundstückspflege und weitere zulässige Betriebskosten gehören.
Welche Kosten konkret enthalten sind, solltest du in deinem Mietvertrag und später in der Betriebskostenabrechnung prüfen.
Sind Strom und Internet in der Warmmiete enthalten?
Nicht unbedingt.
In vielen Wohnungen schließt der Mieter selbst Verträge für Strom und Internet ab und bezahlt diese Kosten zusätzlich.
Wie hoch darf die Mietkaution sein?
Bei Wohnraum darf die Mietkaution höchstens drei Monatsmieten ohne die als Pauschale oder Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten betragen.
Wird die Kaution als Geldsumme geleistet, kann der Mieter sie in drei gleichen monatlichen Raten bezahlen.
Muss ich dem Vermieter sagen, dass Kinder in der Wohnung leben werden?
Für den Vermieter ist relevant, wie viele Personen in die Wohnung einziehen sollen. Deshalb wird bei einer Wohnungsbewerbung üblicherweise die Haushaltsgröße angegeben.
Fragen der Benachteiligung oder Diskriminierung von Familien mit Kindern auf dem Wohnungsmarkt sind jedoch rechtlich komplex. Es kann daher nicht pauschal angenommen werden, dass jede Einschränkung gegenüber Familien mit Kindern zulässig ist.
Muss ich dem Vermieter sagen, dass ich einen Hund oder eine Katze habe?
Wenn du ein Haustier hast, solltest du die Regelungen zur Tierhaltung im Mietvertrag prüfen und das Thema vor der Vertragsunterzeichnung mit dem Vermieter klären.
Gerade bei einem Hund oder einer Katze solltest du nicht automatisch davon ausgehen, dass keinerlei Zustimmung erforderlich ist.
Reicht der Mietvertrag für die Anmeldung?
Nicht immer.
Für die Anmeldung des Wohnsitzes benötigst du grundsätzlich auch eine Wohnungsgeberbestätigung, mit der dein tatsächlicher Einzug bestätigt wird.
Was sollte ich bei der Wohnungsübergabe prüfen?
Dokumentiere den Zustand der Wohnung, bereits vorhandene Schäden und die Zählerstände. Prüfe außerdem die Einrichtungen und Geräte, die dem Vermieter gehören.
Alle wichtigen Angaben sollten möglichst im Übergabeprotokoll festgehalten werden.
Die wichtigsten deutschen Begriffe rund ums Mieten
- Wohnung mieten – eine Wohnung gegen regelmäßige Mietzahlung nutzen
- Vermieter – Person oder Unternehmen, die beziehungsweise das die Wohnung vermietet
- Mieter – Person, die die Wohnung mietet
- Mietvertrag – Vertrag zwischen Mieter und Vermieter
- Kaltmiete / Nettokaltmiete – reine Miete ohne separat berechnete Betriebskosten
- Warmmiete – Kaltmiete plus die im Vertrag enthaltenen Nebenkosten
- Nebenkosten / Betriebskosten – laufende Kosten des Gebäudes, die nach den jeweiligen Regelungen auf Mieter umgelegt werden können
- Vorauszahlung – im Voraus gezahlter Betrag, über den später abgerechnet wird
- Nebenkostenvorauszahlung – monatliche Vorauszahlung auf die Nebenkosten
- Pauschale – vereinbarter pauschaler Betrag
- Betriebskostenabrechnung / Nebenkostenabrechnung – jährliche Abrechnung der Betriebskosten bei vereinbarten Vorauszahlungen
- Guthaben – Betrag, den du zu viel vorausgezahlt hast
- Nachzahlung – Betrag, den du nach der Abrechnung zusätzlich bezahlen musst
- Mietkaution – Sicherheitsleistung für den Vermieter
- SCHUFA-Auskunft – Informationen zur Bonität beziehungsweise Zahlungsfähigkeit
- Mieterselbstauskunft – Angaben eines Mietinteressenten zu seiner persönlichen und finanziellen Situation
- Wohnungsbesichtigung – Besichtigung einer Wohnung vor der Anmietung
- Einbauküche – fest eingebaute Küche
- Tierhaltung – Haltung von Haustieren in der Wohnung
- Hausordnung – Regeln für das Zusammenleben und die Nutzung des Gebäudes
- Ruhezeiten – Zeiten, in denen besondere Rücksicht auf Lärm genommen werden soll
- Wohnungsübergabe – Übergabe der Wohnung an den Mieter
- Übergabeprotokoll – Dokument über den Zustand der Wohnung bei der Übergabe
- Wohnungsgeberbestätigung – Bestätigung des Wohnungsgebers über den Einzug
- Anmeldung – Anmeldung des Wohnsitzes bei der zuständigen Behörde
Das Wichtigste auf einen Blick
Eine Wohnung in Deutschland zu mieten bedeutet mehr, als nur zu prüfen, ob die in der Anzeige genannte Miete ins eigene Budget passt.
Bevor du einen Mietvertrag unterschreibst, solltest du diese Punkte verstehen:
Kaltmiete → Nebenkosten → Vorauszahlung oder Pauschale → Warmmiete → zusätzliche Kosten → Kaution → Hausordnung → Haustiere → Eigentum des Vermieters → Wohnungsübergabe
Wenn deine Deutschkenntnisse noch nicht ausreichen, um einen Mietvertrag sicher zu verstehen, können gerade diese Begriffe zur größten Herausforderung werden.
Wir selbst hatten anfangs nicht verstanden, welche Bedeutung das Wort Vorauszahlung in unserem Mietvertrag hatte. Umso größer war unsere Überraschung, als nach dem ersten Jahr die tatsächlichen Betriebskosten abgerechnet wurden und wir einen Teil unserer Vorauszahlungen zurückbekamen.
Genau solche kleinen praktischen Details können entscheidend sein, wenn man sein Leben in einem neuen Land beginnt.
DMS verbindet Deutschlernen mit dem praktischen Alltag in Deutschland. So bleiben Begriffe wie Mietvertrag, Nebenkosten, Kaution, SCHUFA, Vorauszahlung und Nebenkostenabrechnung nicht nur deutsche Wörter – sondern werden zu Dingen, die du verstehst, wenn du sie im echten Leben brauchst.
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