
Zeitarbeit in Deutschland 2026 – Gehalt, Arbeitsvertrag, Rechte, Zuschläge und was ausländische Arbeitnehmer wissen sollten
Wer in Deutschland nach Arbeit sucht, begegnet häufig Begriffen wie Zeitarbeit, Leiharbeit, Zeitarbeitsfirma oder Personaldienstleister. Besonders häufig findet man solche Stellenangebote in der Lagerlogistik, Produktion, Montage und anderen Branchen, in denen Unternehmen ihren Personalbedarf flexibel erhöhen oder reduzieren müssen.
Für Menschen, die in Deutschland ihre erste Arbeitsstelle suchen, kann eine Beschäftigung über eine Zeitarbeitsfirma eine Möglichkeit sein, relativ schnell in den deutschen Arbeitsmarkt einzusteigen.
Vor der Unterschrift unter einen Arbeitsvertrag sollte man jedoch einige wichtige Fragen klären:
Wer ist eigentlich mein Arbeitgeber? Wie hoch ist mein Lohn? Wer bestimmt meine Entgeltgruppe? Wie werden meine Arbeitsstunden erfasst? Was passiert, wenn die Zeitarbeitsfirma keinen Einsatz für mich hat? Wie werden Überstunden bezahlt? Wie lange darf ich bei demselben Kunden arbeiten? Und kann mich das Kundenunternehmen später direkt übernehmen?
In diesem Artikel erklären wir das System der Zeitarbeit verständlich und anhand praktischer Situationen, wie sie im Arbeitsalltag in Deutschland tatsächlich vorkommen können.
Wichtig: Zeitarbeit bedeutet nicht automatisch, dass der Arbeitsvertrag nur befristet abgeschlossen wird. Ein Arbeitnehmer kann einen Arbeitsvertrag mit einer Zeitarbeitsfirma haben, während die Unternehmen wechseln, bei denen er eingesetzt wird.
Was ist Zeitarbeit?
Zeitarbeit ist ein Beschäftigungsmodell, bei dem ein Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag mit einem Personaldienstleister abschließt, tatsächlich aber in einem anderen Unternehmen arbeitet.
Der rechtliche Begriff dafür lautet Arbeitnehmerüberlassung.
An diesem System sind drei Parteien beteiligt:
- Arbeitnehmer – die beschäftigte Person;
- Verleiher – die Zeitarbeitsfirma bzw. der Personaldienstleister, der Arbeitgeber des Beschäftigten ist;
- Entleiher – das Kundenunternehmen, in dem der Arbeitnehmer tatsächlich eingesetzt wird.
Ein Personaldienstleister, der Arbeitnehmerüberlassung betreibt, benötigt dafür grundsätzlich eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit.
Ein einfaches Beispiel:
Jānis schließt einen Arbeitsvertrag mit einer Zeitarbeitsfirma ab. Die Zeitarbeitsfirma schickt ihn zum Arbeiten in eine Fabrik.
Jeden Morgen fährt Jānis in die Fabrik, erhält dort seine Arbeitsaufgaben und arbeitet gemeinsam mit den Beschäftigten des Unternehmens.
Die Fabrik ist jedoch nicht sein Arbeitgeber.
Der Arbeitsvertrag besteht mit der Zeitarbeitsfirma, und auch der Lohn wird von der Zeitarbeitsfirma gezahlt.
Dieses Verhältnis zwischen drei Parteien ist wichtig zu verstehen, denn daraus ergeben sich viele Besonderheiten der Zeitarbeit.
Was bedeuten Zeitarbeit, Leiharbeit und Leihfirma?
In Deutschland werden für dieses Beschäftigungsmodell mehrere Begriffe verwendet.
- Zeitarbeit – die im Alltag sehr häufig verwendete Bezeichnung für die Beschäftigung über einen Personaldienstleister.
- Leiharbeit – eine weitere verbreitete Bezeichnung.
- Arbeitnehmerüberlassung – der rechtliche Begriff.
- Zeitarbeitsfirma / Personaldienstleister – das Unternehmen, das den Arbeitnehmer beschäftigt und bei Kundenunternehmen einsetzt.
Am Arbeitsplatz hört man außerdem Begriffe wie Leihfirma, Leiharbeiter, Zeitarbeiter oder einfach Leute von der Agentur.
Zum Beispiel:
„Heute kommen noch drei Leute von der Leihfirma.“
„Die Leute von der Agentur arbeiten heute im Warenausgang.“
„Bist du fest hier oder von der Leihfirma?“
Man sollte sich deshalb nicht wundern, wenn im Arbeitsvertrag von Arbeitnehmerüberlassung, in der Stellenanzeige von Zeitarbeit und am Arbeitsplatz von der Leihfirma gesprochen wird.
In welchen Berufen ist Zeitarbeit besonders verbreitet?
Zeitarbeit gibt es keineswegs nur im Lager.
Personaldienstleister vermitteln Arbeitnehmer in zahlreiche Branchen. Besonders häufig findet man in Stellenanzeigen beispielsweise folgende Berufe:
- Lagerhelfer;
- Kommissionierer;
- Staplerfahrer;
- Produktionshelfer;
- Produktionsmitarbeiter;
- Verpacker;
- Montagehelfer;
- Reinigungskraft.
Gerade deshalb kann Zeitarbeit ein möglicher Einstieg für Menschen sein, die erst vor Kurzem nach Deutschland gekommen sind, ihre Deutschkenntnisse noch verbessern oder zunächst Berufserfahrung in Deutschland sammeln möchten.
Was sind DGB und GVP in der Zeitarbeit?
Wer einen Arbeitsvertrag einer Zeitarbeitsfirma oder die geltenden Tarifbedingungen liest, stößt häufig auf die Abkürzungen DGB und GVP.
Der DGB – Deutscher Gewerkschaftsbund ist der Dachverband der deutschen Gewerkschaften. In der Zeitarbeit führen acht DGB-Gewerkschaften gemeinsam Tarifverhandlungen.
Der GVP – Gesamtverband der Personaldienstleister vertritt die Arbeitgeberseite der Personaldienstleistungsbranche.
Vereinfacht gesagt:
DGB-Seite → vertritt die Interessen der Arbeitnehmer;
GVP-Seite → vertritt die Interessen der Arbeitgeber in der Zeitarbeit.
Beide Seiten schließen Tarifverträge ab, in denen unter anderem Entgelt, Eingruppierung, Arbeitszeit und weitere Arbeitsbedingungen geregelt werden.
In älteren Dokumenten können außerdem die Abkürzungen BAP und iGZ auftauchen.
Dabei handelte es sich früher um zwei getrennte Arbeitgeberverbände der Zeitarbeitsbranche. Zum 1. Dezember 2023 schlossen sie sich zum GVP zusammen. Seit dem 1. Januar 2026 wurden die bisherigen Tarifsysteme in einem einheitlichen DGB/GVP-Tarifwerk zusammengeführt. Für bestimmte ehemalige iGZ-Unternehmen gelten begrenzte Übergangsregelungen.
Deshalb kann in älteren Arbeitsverträgen noch DGB/iGZ oder DGB/BAP stehen, während im neuen Tarifsystem von DGB/GVP die Rede ist.
Wie hoch ist der Lohn in der Zeitarbeit 2026?
Im DGB/GVP-Tarifsystem richtet sich das Entgelt nach der jeweiligen Entgeltgruppe.
Zum 1. Januar 2026 wurden die Tarifentgelte um 2,99 % erhöht. Seit dem 1. September 2026 gelten weitere 2,5 % mehr. Die nächste Erhöhung um 3,5 % ist für den 1. April 2027 vorgesehen.
Seit dem 1. September 2026 gelten folgende tarifliche Grundstundenlöhne:
| Entgeltgruppe | Brutto pro Stunde |
|---|---|
| EG 1 | 15,33 € |
| EG 2a | 15,67 € |
| EG 2b | 16,08 € |
| EG 3 | 17,11 € |
| EG 4 | 18,09 € |
| EG 5 | 20,27 € |
| EG 6 | 22,52 € |
| EG 7 | 26,20 € |
| EG 8 | 28,04 € |
| EG 9 | 29,42 € |
Zum 1. April 2027 ist die nächste Tariferhöhung vorgesehen.
Was ist eine Entgeltgruppe?
Die Entgeltgruppe bestimmt innerhalb des Tarifsystems die tarifliche Vergütung. Im Arbeitsvertrag wird sie häufig mit EG abgekürzt.
Zum Beispiel:
EG 1 = Entgeltgruppe 1
EG 3 = Entgeltgruppe 3
Je höher die Entgeltgruppe, desto höher ist grundsätzlich auch der entsprechende tarifliche Grundstundenlohn.
Wichtig ist jedoch, dass für die Eingruppierung insbesondere die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit und die dafür erforderlichen Anforderungen entscheidend sind. Im DGB/GVP-Tarifwerk regelt ein eigener Entgeltrahmentarifvertrag die Eingruppierung der Beschäftigten.
Ein Berufsabschluss bedeutet deshalb nicht automatisch, dass ein Arbeitnehmer bei jedem Einsatz einer höheren Entgeltgruppe zugeordnet wird.
Wer bei einem konkreten Einsatz einfache Helfertätigkeiten ausführt, wird hinsichtlich seiner Eingruppierung nach den Anforderungen dieser Tätigkeit beurteilt.
Vor der Vertragsunterzeichnung lohnt sich deshalb die Frage:
„In welche Entgeltgruppe werde ich eingruppiert und warum?“
Wichtig ist außerdem, die Entgeltgruppe nicht mit der Steuerklasse zu verwechseln.
Die Entgeltgruppe beeinflusst die tarifliche Vergütung.
Die Steuerklasse ist dagegen für die Berechnung des Lohnsteuerabzugs relevant.
Wie viel Gehalt ist das im Monat?
Nehmen wir zur einfachen Veranschaulichung eine Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche und durchschnittlich 4,33 Wochen pro Monat:
EG 1: 15,33 € × 40 × 4,33 ≈ 2.655 € brutto im Monat
EG 3: 17,11 € × 40 × 4,33 ≈ 2.963 € brutto im Monat
Das sind lediglich vereinfachte Rechenbeispiele und keine garantierten Monatsgehälter.
Das tatsächliche Einkommen hängt unter anderem von der vertraglichen Arbeitszeit, der Entgeltgruppe, den geleisteten Stunden, dem Arbeitszeitkonto und möglichen Zuschlägen ab.
Was ist ein Branchenzuschlag?
In bestimmten Branchen können Zeitarbeitnehmer zusätzlich zum tariflichen Grundentgelt einen Branchenzuschlag erhalten.
Der DGB/GVP-Entgelttarifvertrag sieht vor, dass das tarifliche Entgelt um den jeweils geltenden Branchenzuschlag erhöht wird, wenn für die betreffende Branche ein entsprechender Branchenzuschlagstarifvertrag besteht.
Deshalb erhalten zwei Arbeitnehmer mit derselben Entgeltgruppe nicht zwangsläufig denselben tatsächlichen Stundenlohn.
Bei Beginn eines Einsatzes lohnt sich die Frage:
„Gilt für meinen Einsatz ein Branchenzuschlag?“
Was bedeutet Equal Pay in der Zeitarbeit?
Equal Pay bezeichnet den Grundsatz, dass ein Zeitarbeitnehmer hinsichtlich des Arbeitsentgelts mit einem vergleichbaren Arbeitnehmer des Kundenunternehmens gleichgestellt werden soll.
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sieht grundsätzlich den Gleichstellungsgrundsatz vor. Bei Anwendung eines Tarifvertrags kann unter bestimmten Voraussetzungen jedoch während der ersten neun Monate eines Einsatzes davon abgewichen werden.
Bei besonderen Branchenzuschlagstarifverträgen kann die Abweichung länger dauern, wenn das Entgelt des Zeitarbeitnehmers schrittweise erhöht wird. In einem solchen System muss spätestens nach 15 Einsatzmonaten ein gleichwertiges Arbeitsentgelt erreicht werden.
Wer längere Zeit im selben Kundenunternehmen arbeitet, sollte deshalb fragen:
„Ab wann gilt für mich Equal Pay?“
Wie lange darf man bei demselben Kunden arbeiten?
Ein weiterer wichtiger Begriff in der Zeitarbeit ist die Überlassungshöchstdauer.
Der gesetzliche Grundsatz lautet:
Ein Zeitarbeitnehmer darf grundsätzlich höchstens 18 Monate bei demselben Entleiher eingesetzt werden.
Beispiel:
Jānis ist bei der Zeitarbeitsfirma A angestellt und arbeitet im Unternehmen B.
Die 18-Monats-Grenze bezieht sich auf den Einsatz von Jānis beim Kundenunternehmen B.
Wichtig: Entscheidend ist grundsätzlich das Entleihunternehmen und nicht lediglich eine einzelne Betriebsstätte oder Fabrik des Unternehmens.
Auch ein Wechsel der Zeitarbeitsfirma bedeutet nicht automatisch, dass die 18 Monate wieder von null an gerechnet werden.
Wenn zwischen zwei Einsätzen bei demselben Entleiher nicht mehr als drei Monate liegen, werden frühere Einsatzzeiten grundsätzlich angerechnet.
Kann man länger als 18 Monate bei einem Kunden arbeiten?
Unter bestimmten Voraussetzungen – ja.
Branchentarifverträge und darauf beruhende Betriebsvereinbarungen können Abweichungen von der allgemeinen 18-Monats-Grenze vorsehen. Deshalb muss im Einzelfall geprüft werden, welche tariflichen Regelungen für das Kundenunternehmen gelten.
Wenn sich der Einsatz der 18-Monats-Grenze nähert, ist folgende Frage sinnvoll:
„Wie lange darf ich bei diesem Kunden eingesetzt werden?“
Wenn die Antwort länger als 18 Monate lautet:
„Auf welcher tariflichen Regelung beruht das?“
Was passiert, wenn die Zeitarbeitsfirma keinen Einsatz für mich hat?
Das ist eine der wichtigsten Fragen in der Zeitarbeit.
Angenommen, am Freitag endet der Einsatz in einer Fabrik und am Montag teilt die Zeitarbeitsfirma mit:
„Wir haben momentan keinen Einsatz für Sie.“
Das bedeutet nicht automatisch:
„Kein Kunde = kein Lohn.“
Nach § 11 AÜG muss in der Dokumentation der Arbeitsbedingungen angegeben werden, welche Leistungen dem Leiharbeitnehmer für Zeiten zustehen, in denen er nicht an einen Entleiher überlassen ist.
Noch wichtiger: Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Vergütung bei Annahmeverzug des Arbeitgebers kann nicht einfach durch den Arbeitsvertrag aufgehoben oder beschränkt werden.
Vereinfacht gesagt: Besteht das Arbeitsverhältnis mit der Zeitarbeitsfirma weiter und ist der Arbeitnehmer arbeitsbereit, bedeutet das unternehmerische Problem der Zeitarbeitsfirma – dass momentan kein Kunde vorhanden ist – nicht automatisch, dass der Arbeitnehmer einfach 0 € erhält.
Wie lange kann man ohne Einsatz sein?
Das AÜG legt dafür keine allgemeine Grenze von beispielsweise drei, fünf oder zehn Tagen fest.
Zwischen zwei Kundeneinsätzen kann es eine verleihfreie Zeit geben.
Solange das Arbeitsverhältnis fortbesteht, bedeutet das Fehlen eines Kundeneinsatzes nicht automatisch, dass diese Zeit unbezahlt ist.
Dauert der Mangel an Einsatzmöglichkeiten länger an, kann sich irgendwann eine separate Frage nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses stellen.
Das wäre jedoch eine Kündigung und nicht der Grundsatz:
„Heute gibt es keinen Kunden, also gibt es heute auch keinen Lohn.“
Wie hoch ist die Bezahlung während einer verleihfreien Zeit?
Die genaue Höhe ist nicht für alle Arbeitnehmer identisch.
Entscheidend sind der Arbeitsvertrag und der jeweils geltende Tarifvertrag.
Außerdem sollte man nicht automatisch davon ausgehen, dass während einer verleihfreien Zeit sämtliche Zuschläge weitergezahlt werden, die zuvor aufgrund bestimmter Arbeitsbedingungen beim Kunden entstanden sind – beispielsweise Nachtarbeitszuschläge.
Eine sinnvolle Frage an die Zeitarbeitsfirma lautet deshalb:
„Wie werde ich bezahlt, wenn Sie vorübergehend keinen Einsatz für mich haben?“
Was ist ein Arbeitszeitkonto?
Ein Arbeitszeitkonto erfasst die Differenz zwischen der vereinbarten bzw. maßgeblichen Arbeitszeit und den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden.
Wer in einem bestimmten Zeitraum mehr arbeitet, kann Plusstunden ansammeln.
Je nach Tarifvertrag und Arbeitsvertrag können diese Stunden später durch Freizeit ausgeglichen oder ausgezahlt werden.
Im einheitlichen DGB/GVP-Tarifsystem 2026 gehört das Arbeitszeitkonto zu den Themen, die im Manteltarifvertrag geregelt werden. Nach Angaben des DGB wurde außerdem die Schwelle für die Auszahlung von Plusstunden auf 91 Stunden abgesenkt.
Vor Arbeitsbeginn sollte man deshalb klären:
„Wie funktioniert mein Arbeitszeitkonto?“
„Wann werden Plusstunden ausgezahlt oder durch Freizeit ausgeglichen?“
Besonders wichtig ist zu verstehen, unter welchen Voraussetzungen Stunden vom Arbeitszeitkonto abgezogen werden dürfen, wenn die Zeitarbeitsfirma an einem bestimmten Tag keinen Kundeneinsatz anbieten kann.
Das AÜG schützt den Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers im Fall des Annahmeverzugs.
Gibt es bei Zeitarbeit Überstunden?
Ja.
Dabei müssen jedoch zwei Dinge unterschieden werden:
- Überstunden / Mehrarbeit – zusätzlich geleistete Arbeitszeit;
- Zuschlag – eine zusätzliche Geldleistung für bestimmte Arbeitsbedingungen oder nach tariflichen Regelungen.
Beides ist nicht dasselbe.
Nur weil eine zusätzliche Stunde gearbeitet wird, bedeutet das nicht automatisch, dass für jede dieser Stunden beispielsweise immer ein Zuschlag von 25 % gezahlt wird.
Zusätzliche Arbeitsstunden können auch auf dem Arbeitszeitkonto landen.
Deshalb sollte man sich nicht mit der mündlichen Aussage
„Überstunden werden bezahlt.“
zufriedengeben.
Man sollte konkret klären, was damit gemeint ist:
„Wie werden meine Überstunden bezahlt oder auf dem Arbeitszeitkonto verbucht?“
„Welche Zuschläge bekomme ich für Mehrarbeit, Nachtarbeit, Sonntage und Feiertage?“
Wie werden die Arbeitsstunden in der Zeitarbeit erfasst?
Eine genaue Arbeitszeiterfassung ist bei Zeitarbeit besonders wichtig, weil Arbeitnehmer, Zeitarbeitsfirma und Kundenunternehmen beteiligt sind.
In der Praxis kann beispielsweise eine App zur Arbeitszeiterfassung verwendet werden, die der Arbeitnehmer auf seinem Smartphone oder Tablet nutzt.
Am Ende jedes Arbeitstages werden dort beispielsweise die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden eingetragen. Der direkte Vorgesetzte beim Kundenunternehmen kontrolliert die Angaben und bestätigt die Arbeitszeit elektronisch in der App.
Gleichzeitig kann das Kundenunternehmen eine eigene, unabhängige Arbeitszeiterfassung führen.
So kann beispielsweise ein Schichtleiter die Arbeitszeiten aller Beschäftigten einer bestimmten Zeitarbeitsfirma separat erfassen und diese Daten an die Buchhaltung des Unternehmens weitergeben.
Warum diese doppelte Kontrolle?
Die Zeitarbeitsfirma zahlt ihrem Arbeitnehmer den Lohn. Gleichzeitig stellt sie dem Kundenunternehmen die bereitgestellte Arbeitsleistung in Rechnung.
Am Monatsende kann das Kundenunternehmen deshalb die von der Zeitarbeitsfirma berechneten Stunden mit seiner eigenen Arbeitszeiterfassung vergleichen.
Für den Arbeitnehmer sind dieselben Stunden wiederum für seine Lohnabrechnung entscheidend.
Deshalb sollte jeder Arbeitnehmer regelmäßig kontrollieren:
- reguläre Arbeitsstunden;
- Plusstunden / Überstunden;
- Nachtstunden;
- Arbeitszeiten an Sonn- und Feiertagen;
- Pausen;
- Abwesenheitszeiten.
Wenn die App dies ermöglicht, ist es sinnvoll, die eigenen Arbeitszeitnachweise regelmäßig zu speichern.
Stimmen die Stunden auf der Lohnabrechnung nicht mit den eigenen Aufzeichnungen überein, kann man beispielsweise fragen:
„Laut meiner Zeiterfassung habe ich 173 Stunden gearbeitet. Warum stehen auf meiner Abrechnung nur 165 Stunden?“
Was bedeutet Probezeit in der Zeitarbeit?
Die Probezeit ist die Anfangsphase eines Arbeitsverhältnisses.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen:
- Probetag – einem Tag zum gegenseitigen Kennenlernen bzw. zur Erprobung;
- Probezeit – einem Zeitraum nach Beginn des Arbeitsverhältnisses.
Im einheitlichen DGB/GVP-Tarifsystem 2026 gelten die ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses als Probezeit.
Der DGB/GVP-Tarifvertrag sieht für den Beginn des Arbeitsverhältnisses besondere Kündigungsfristen vor. Nach der aktuellen Darstellung des DGB kann das Arbeitsverhältnis in den ersten drei Monaten mit einer Frist von einer Woche gekündigt werden. Vom vierten Monat bis zum Ende des sechsten Monats gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen.
Bei neu eingestellten Arbeitnehmern kann im Arbeitsvertrag für die ersten beiden Wochen außerdem eine Kündigungsfrist von einem Tag vereinbart werden.
Deshalb sollte im Arbeitsvertrag unbedingt der Abschnitt Kündigungsfrist geprüft werden.
Eine wichtige Frage lautet:
„Welche Kündigungsfrist gilt während meiner Probezeit?“
Was passiert nach der Probezeit?
Nach Ablauf der besonderen tariflichen Anfangsphase gelten grundsätzlich die gesetzlichen Kündigungsfristen.
Die Grenze von sechs Monaten bedeutet jedoch nicht, dass ein Arbeitnehmer danach nicht mehr gekündigt werden kann.
Vielmehr ändern sich die rechtlichen Rahmenbedingungen und die anzuwendenden Kündigungsregelungen. Abhängig von den weiteren Voraussetzungen kann außerdem das Kündigungsschutzgesetz relevant werden.
Bei einer Kündigung können daher sowohl das BGB und das Kündigungsschutzgesetz als auch tarifvertragliche und arbeitsvertragliche Regelungen eine Rolle spielen.
Wenn der Kunde mich nicht mehr braucht – bin ich dann gekündigt?
Nicht unbedingt.
Das ist einer der wichtigsten Unterschiede bei der Zeitarbeit.
Zur Erinnerung:
Das Kundenunternehmen ist nicht Ihr Arbeitgeber.
Arbeitgeber ist die Zeitarbeitsfirma.
Wenn die Fabrik beispielsweise mitteilt:
„Wir brauchen den Mitarbeiter ab morgen nicht mehr.“
kann das bedeuten, dass lediglich der konkrete Einsatz beim Kunden endet.
Das ist nicht automatisch dasselbe wie das Ende des Arbeitsverhältnisses mit der Zeitarbeitsfirma.
Die Zeitarbeitsfirma kann den Arbeitnehmer bei einem anderen Kunden einsetzen.
Möchte die Zeitarbeitsfirma auch das Arbeitsverhältnis beenden, muss eine Kündigung unter Beachtung der jeweils geltenden Regelungen erfolgen.
Wird ein Probetag in der Zeitarbeit bezahlt?
Der Begriff Probetag kann in Deutschland unterschiedliche Situationen bezeichnen.
Eine Möglichkeit ist ein kurzes Kennenlernen des Unternehmens vor Beginn eines Arbeitsverhältnisses.
Eine völlig andere Situation liegt vor, wenn der Arbeitsvertrag mit der Zeitarbeitsfirma bereits besteht und die Zeitarbeitsfirma den Arbeitnehmer zu einem Kunden auf einen sogenannten Probetag schickt.
Wenn dort tatsächlich normale Arbeit ausgeführt wird – beispielsweise Bestellungen kommissioniert, Produkte verpackt oder Tätigkeiten an einer Produktionslinie erledigt werden –, sollte man nicht automatisch davon ausgehen, dass das Wort Probetag einen unbezahlten Arbeitstag bedeutet.
Vor dem Einsatz beim Kunden sollte man deshalb fragen:
„Ist der Probetag bezahlt?“
„Werden mir die Arbeitsstunden an diesem Tag vollständig bezahlt?“
„Wer bestätigt meine Arbeitszeit beim Kunden?“
Kann mich das Kundenunternehmen später übernehmen?
Ja.
Das wird als Übernahme bezeichnet – der Arbeitnehmer wechselt von der Zeitarbeitsfirma in ein direktes Arbeitsverhältnis mit dem Kundenunternehmen.
In Stellenanzeigen findet man häufig Formulierungen wie:
- Übernahme möglich
- Chance auf Übernahme
Das Wort möglich ist allerdings keine Garantie.
Dabei sollte man auch das Geschäftsmodell der Zeitarbeit berücksichtigen.
Solange der Arbeitnehmer über den Personaldienstleister beim Kunden arbeitet, verdient die Zeitarbeitsfirma an dieser Dienstleistung.
Wird der Arbeitnehmer direkt vom Kunden übernommen, verliert die Zeitarbeitsfirma diesen Beschäftigten als überlassenen Arbeitnehmer.
Deshalb kann im Vertrag zwischen Zeitarbeitsfirma und Kundenunternehmen eine Vermittlungsvergütung bzw. Übernahmeprovision vereinbart sein.
§ 9 AÜG lässt eine angemessene Vergütung zwischen Zeitarbeitsfirma und Kundenunternehmen für die Vermittlung bzw. Übernahme eines Arbeitnehmers nach einer vorherigen Überlassung grundsätzlich zu.
In der Praxis kann deshalb folgende Situation entstehen:
- Der Arbeitnehmer möchte zum Kundenunternehmen wechseln.
- Das Kundenunternehmen möchte ihn einstellen.
- Für die Übernahme müsste das Kundenunternehmen jedoch die vertraglich vereinbarte Vergütung an die Zeitarbeitsfirma zahlen.
Das kann einer der Gründe sein, weshalb ein Unternehmen mit einer Übernahme zunächst wartet.
Die Zeitarbeitsfirma kann dem Kundenunternehmen jedoch nicht wirksam verbieten, den Arbeitnehmer nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses mit der Zeitarbeitsfirma einzustellen. Gleichzeitig kann zwischen den beiden Unternehmen eine angemessene Vermittlungsvergütung vereinbart werden.
Für Arbeitnehmer ist deshalb folgende Frage sinnvoll:
„Besteht eine realistische Chance auf Übernahme?“
Kann man in der Zeitarbeit ohne gute Deutschkenntnisse arbeiten?
Bei manchen Helfertätigkeiten, insbesondere im Lager, in der Produktion, Verpackung oder Kommissionierung, kann der Einstieg auch mit begrenzten Deutschkenntnissen möglich sein.
Aber: Arbeiten ohne gute Deutschkenntnisse bedeutet nicht, dass Deutsch im Arbeitsalltag nicht benötigt wird.
Schon in den ersten Arbeitstagen kann man mit folgenden Begriffen konfrontiert werden:
- Schichtplan;
- Arbeitszeitkonto;
- Stundennachweis;
- Sicherheitsunterweisung;
- Lohnabrechnung;
- Überstunden;
- Zuschlag.
Im Lager kommen beispielsweise weitere Begriffe hinzu:
- Wareneingang;
- Warenausgang;
- Kommissionierung;
- Palette;
- Hubwagen;
- Gabelstapler.
Berufsbezogene Deutschkenntnisse helfen deshalb nicht nur bei der Arbeitssuche. Sie helfen auch dabei, Arbeitsanweisungen, die Lohnabrechnung und die eigenen Rechte besser zu verstehen.
Dürfen Ausländer in Deutschland in der Zeitarbeit arbeiten?
EU-Bürger haben grundsätzlich freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.
Bei Drittstaatsangehörigen kann die Situation komplizierter sein, da die jeweilige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis berücksichtigt werden muss.
Drittstaatsangehörige sollten deshalb nicht automatisch davon ausgehen:
„Wenn ich in Deutschland arbeiten darf, darf ich automatisch jede Stelle in der Zeitarbeit annehmen.“
Vor Unterzeichnung des Arbeitsvertrags sollte der eigene Aufenthaltstitel und die darin enthaltene Berechtigung zur Beschäftigung geprüft werden.
Was sollte man im Zeitarbeitsvertrag prüfen?
Vor der Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags bei einer Zeitarbeitsfirma reicht es nicht aus, nur auf den Stundenlohn zu schauen.
Prüfen Sie insbesondere:
- Entgeltgruppe;
- Stundenlohn – brutto pro Stunde;
- Tarifvertrag;
- Arbeitszeit;
- Arbeitszeitkonto;
- Überstunden / Mehrarbeit;
- Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie weitere Zuschläge;
- Branchenzuschlag;
- Probezeit;
- Kündigungsfrist;
- Einsatzort bzw. mögliche Einsatzorte;
- Bezahlung während verleihfreier Zeiten;
- Erfassung und Bestätigung der Arbeitsstunden.
Das AÜG sieht außerdem vor, dass in der Dokumentation der Arbeitsbedingungen unter anderem Angaben zur Zeitarbeitsfirma, zur Erlaubnisbehörde sowie zu Art und Höhe der Leistungen für Zeiten enthalten sein müssen, in denen der Arbeitnehmer nicht an einen Kunden überlassen ist.
Darüber hinaus muss die Zeitarbeitsfirma den Arbeitnehmer vor jedem Einsatz darüber informieren, dass er als Leiharbeitnehmer tätig wird, und ihm in Textform den Namen und die Anschrift des Entleihers mitteilen.
Ein Leiharbeitnehmer, der nicht deutscher Staatsangehöriger ist, kann auf Verlangen außerdem das AÜG-Merkblatt sowie die entsprechende Dokumentation der Arbeitsbedingungen in seiner Muttersprache erhalten.
10 wichtige Fragen an die Zeitarbeitsfirma
- „In welche Entgeltgruppe werde ich eingruppiert und warum?“
- „Wie hoch ist mein Bruttostundenlohn?“
- „Gilt für meinen Einsatz ein Branchenzuschlag?“
- „Wie funktioniert mein Arbeitszeitkonto?“
- „Wie werden Überstunden bezahlt oder verbucht?“
- „Welche Zuschläge gelten für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit?“
- „Wie werde ich bezahlt, wenn Sie vorübergehend keinen Einsatz für mich haben?“
- „Welche Kündigungsfrist gilt während meiner Probezeit?“
- „Wie wird meine Arbeitszeit beim Kunden erfasst und bestätigt?“
- „Besteht eine realistische Chance auf Übernahme?“
Vorteile und Nachteile von Zeitarbeit
Zeitarbeit kann ein guter Einstieg sein, wenn man relativ schnell einen ersten Job in Deutschland finden, Berufserfahrung auf dem deutschen Arbeitsmarkt sammeln, berufsbezogenes Deutsch verbessern oder in ein Unternehmen gelangen möchte, bei dem später möglicherweise eine direkte Übernahme möglich ist.
Ein weiterer Vorteil kann darin bestehen, unterschiedliche Unternehmen und Arbeitsabläufe kennenzulernen.
Es gibt jedoch auch eine andere Seite.
Der Einsatzort kann wechseln. Das Vergütungssystem kann zunächst kompliziert wirken. Arbeitnehmer müssen ihr Arbeitszeitkonto und ihre tatsächlich geleisteten Stunden im Blick behalten. Außerdem sollte man verstehen, welche Zuschläge gezahlt werden und was in den Zeiten zwischen zwei Kundeneinsätzen passiert.
Bei der Wahl einer Zeitarbeitsstelle sollte deshalb nicht nur die Frage
„Wie viel Euro pro Stunde?“
gestellt werden.
Mindestens genauso wichtig sind folgende Fragen:
- Welche Entgeltgruppe habe ich?
- Wie funktioniert mein Arbeitszeitkonto?
- Welche Zuschläge bekomme ich?
- Was passiert, wenn die Zeitarbeitsfirma keinen Einsatz für mich hat?
- Wie werden meine Arbeitsstunden erfasst?
- Welche Kündigungsfrist gilt für mich?
- Ab wann gilt Equal Pay?
- Besteht eine realistische Chance, später direkt zum Kundenunternehmen zu wechseln?
Zeitarbeit und Deutsch im Arbeitsalltag
Am ersten Arbeitstag wird vermutlich niemand verlangen, dass ein Arbeitnehmer die juristische Definition des Begriffs Arbeitnehmerüberlassung auswendig kennt.
Am Arbeitsplatz kann aber sehr wohl jemand fragen:
„Bist du fest hier oder von der Leihfirma?“
Am Ende einer Schicht kann es heißen:
„Lass dir deine Stunden noch vom Schichtleiter bestätigen.“
Und auf der Lohnabrechnung oder in anderen Unterlagen können Begriffe wie EG 1, Arbeitszeitkonto, Mehrarbeit, Zuschlag oder Branchenzuschlag auftauchen.
Genau hier wird Deutsch zu einem praktischen Werkzeug für den Arbeitsalltag.
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Das Ziel besteht nicht nur darin, einzelne Wörter zu lernen.
Das Ziel ist, zu verstehen, was der Vorgesetzte bei der Arbeit sagt, was im Arbeitsvertrag steht und wofür man auf der Lohnabrechnung bezahlt wird.
Zeitarbeit kann dabei helfen, den ersten Job in Deutschland zu finden. Deutsch hilft dabei, vom ersten Job aus den nächsten Schritt zu machen.
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